Sternschnuppe 3-90
Forum Kindheit und Gesellschaft
Herausgeben vom Kinderschutzzentrum
Mainz
Certainty
is a kind
of prison;
when you're absolutely
certain, you're
absolutely blind
and can't move
in any direction,
forward, backward,
sideways, anyway.
James Burke
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Das
Heisenberg-
Prinzip und der
Umgang mit
Kindes-
mißhandllung
Charles L. McGehee
Im Jahre 1925 erschütterte Werner Heisenberg die Welt der
Physik mit seiner Beobachtung, daß das Ziel der Physik, die
Welt genau zu beschreiben, möglicherweise
unerreichbarsein würde. Je genauer unsere Messungen
sind, so argumentierte er, desto ungewisser wird uns die
Welt, da derAkt der Messung selbst in die Welt eingreift und
sich untrennbar mit dem beobachteten Phänomen
verbindet. Der Akt der Beobachtung stört das beobachtete
Objekt in einer so unvorhersagbaren und unkontrollierbaren
Weise, daß wir möglicherweise dazu verurteilt sind, für
immer im Ungewissen über die Erscheinung der
Wirklichkeit zu bleiben.
Nach meiner Ansicht begegnet uns das
Heisenberg-Prinzip auch im Studium von
Kindesmißhandlung,-vernachlässigung und
sexueller Ausbeutung von Kindern. Seit
Henry Kempe im Jahr 1962 das "battered
child syndrome" beschrieben hat, haben wir
unsere Konzepte über die Beziehung
zwischen Erwachsenen und Kindern immer
mehr verfeinert. Wir begannen
Kindesmißhandlung zu erkennen, so wie
man Mitternacht von Mittag unterscheidet. In
den Folgejahren jedoch wurden wir
zunehmend mit der Notwendigkeit
konfrontiert, den vagen Punkt, an dem der
Tag zur Nacht wird, auch zu bestimmen.
Ich behaupte nun, daß die Verfeinerung
unserer Definitionen, bzw. die Verfeinerung
der Forschung im Bereich
Kindesmißhandlung, unser Verständnis von
der Beziehung zwischen Erwachsenen und
Kindern nicht fördern wird. Möglicherweise
wird Kindesmißhandlung statistisch
verschwinden, jedoch nicht, weil die
Erwachsenen-KindBeziehung besser
verstanden wurde, sondern weil die
Erwachsenen-Kind-Beziehung durch die
"haargenaue" Beobachtung aus dem
Blickfeld geraten wird. Ebenso wie in der
Physik, gilt auch im sozialen Bereich: je
mehr wir wissen, desto höher ist das Risiko,
daß wir über das beobachtete Phänomen im
Unoewissen bleiben.
Wie ist das möglich? Dem
HeisenbergPrinzip entsprechend biete
ich folgende Analyse an:
Bedingt durch die Industrialisierung und den
damit einhergehenden sozialen Wandel
während der letzten zwei- bis dreihundert
Jahre hat sich die Definitionsmacht über gut
und böse, richtig und falsch, angemessen
und unangemessen allmählich von der
traditionellen Autorität der Gemeinschaften
auf die komplexe Rechtsautorität großer
urbaner Gebiete verschoben. Die Verwaltung
solcher Definitionen ist von den
traditionellen Trägern, wie Häuptlingen,
Patriarchen, und Dorfräten, usw. auf
Rechtsmechanismen, wie gesetzgebende Körperschaften,
Gerichte und Verwaltungen, übergegangen.
Die meisten Tätigkeiten - auch
Kindererziehung - sind früher oder später in
unterschiedlicher Weise unter die
Schutzherrschaft einer Form von juristischer
Person gekommen. Währenddessen haben
Spezialisten angefangen, die Welt zu
definieren und zu regulieren.
Wer die industrielle Gesellschaft begreifen
will, muß sich mit dem Wesen der
Spezialisierung beschäftigen.
Spezialisierung ist die logische Konsequenz
einer hochentwickelten Arbeitsteilung. Die
Aufgaben sind so kompliziert und das
Wissen so breit gefächert, daß selbst den
Erfordernissen des täglichen Lebens
niemand mehr allein ausreichend
entsprechen kann. Spezialisierung ist auch
effizienter. Wenn Aufgaben in Spezialgebiete
aufgeteilt sind, die miteinander auf ein
gemeinsames Ziel hin kooperieren, kann
mehr bewältigt werden, als wenn
Einzelpersonen für alle Aspekte der Arbeit
verantwortlich sind.
Die Entwicklung des Spezialisten im
Kinderschutzbereich hat sich mit ebenso
großer Sicherheit vollzogen, wie auf jedem
anderen Gebiet. Wenn Probleme den Schutz
von Kindern betreffend auf dem Versagen
von traditionellen
Erwachsenen-Kind-Beziehungen beruhen
(bedingt durch den sozialen Wandel), ist es
eine Aufgabe dieser Spezialisten, die Last
der Definition von
Erwachsenen/Kind-Beziehungen zu
übernehmen. Dabei müssen bisher
geltende Definitionen durch neue ersetzt
werden. Nach der Terminologie der
Wissenssoziologie konstruieren die
Spezialisten aktiv soziale Wirklichkeit. In
diesem Prozeß werden herkömmliche
Definitionen von
Erwachsenen-Kind-Beziehungen immer
weniger relevant, wogegen die Definitionen
der Spezialisten an Bedeutung gewinnen.
In einer komplexen, industriellen
Rechtsordnung gehen die Konsequenzen
dieser Definitionen weit über die Grenzen
des Formalen hinaus. Weil viele
Spezialisten mit der
Erwachsenen-Kind-Beziehung beschäftigt
sind (PädagogInnen, PsychologInnen,
LehrerIinnen, ÄrztInnen, SoziologInnen, etc.)
ist es möglich, daß "Zielpersonen" von
mehreren Seiten gleichzeitig auf direkte und
legale Weise betroffen sein können. Oft
reicht schon die Furcht vor einer
stigmatisierenden Öffentlichkeit oder
Gerichtsprozessen aus, um gewöhnlichen
Bürgern zu verdeutlichen, daß die Definition
der Situation und nachfolgende negative
Konsequenzen ohne Widerruf in der Hand
von anderen liegen.
Wenn Macht eine Funktion des Ausmaßes
ist, in dem Furcht eingeflößt werden kann,
dann sind Spezialisten in einer Position,
Macht auszuüben. Die Macht der
Spezialisten konzentriert sich vermutlich
nicht nur auf ihre "Zielpopulationen",
sondern bezieht sich auch auf andere
Spezialisten in dem gleichen oder
verwandten Gebiet. Auch wenn die Tendenz
besteht, Machtaspekte Einzelpersonen
zuzuschreiben, sind die Dynamiken der
Spezialisierung nicht eine Sache von
Persönlichkeiten oder persönlichen Motiven
per se, sondern von
Organisationsdynamiken.
Nur, die Wirkung der Macht beruht auch auf
der ihr zugeschriebenen Qualität und ist
abhängig von den Wahrnehmungen der
teilnehmenden oder betroffenen Personen.
Wahrnehmungen müssen nicht auf
Tatsachen beruhen, um Verhaltensweisen
nach sich zu ziehen. Menschen, die aufgrund
ihrer Wahrnehmungen ungerechtfertigte
Machtausübungen befürchten, können sich
sehr verletzbar fühlen.
Ein Gefühl der Verletzlichkeit und Furcht
stellt sich ein: Erstens, wenn die
Umstände, die ungerechtfertigte
Machtausübungen nach sich ziehen
könnten, außerhalb der Kontrolle der
bedrohten Person liegen, wie z.B. Rasse
oder Geschlecht. Zweitens, wenn die
Konsequenzen schwerwiegend wären, wie
z.B. der Verlust von Freiheit, Arbeit, Geld,
Ruf, etc.. Außerdem kann das Gefühl der
Verwundbarkeit besonders verstärkt
werden, wenn der angeblichen Handlung
das Stigma anhaftet, eines der
schlimmsten kulturellen Tabus verletzt zu
haben.
Angesichts solcher Bedingungen kann mit
Recht erwartet werden, daß jemand, der
potentiell ungerechtfertigter Machtausübung
ausgesetzt sein könnte, Schritte unternimmt,
um auch nur den leisesten Anschein von
Unrechtmäßigkeit zu vermeiden. Das kann
bedeuten, alle potenziell verdächtigen
Beziehungen und Handlungen zu
unterlassen.
Die Möglichkeit, daß eine
ErwachsenenKind-Beziehung Gegenstand
einerAnschuldigung sein kann, hat
Implikationen für diese Beziehung. Wenn
Erwachsene sich potentiell von der
Anschuldigung der Kindesmißhandlung
bedroht fühlen, gehen sie mit Kindern
wahrscheinlich anders um, als wenn sie
dieser Furcht nicht ausgesetzt sind. Sie
werden vielleicht nicht mit Kindern allein
sein wollen, sie nicht anfassen, sie
nicht umarmen, ihnen nicht helfen. In der_~ Tat werden sie nichts
tun, was sie in irgendeiner Weise dem Risiko einer
Anschuidigung aussetzen könnte.
Die professionellen KinderschützerInnen
fingen an, sich zu wehren, sowohl um ihre
Position zu verteidigen, als auch, um sich
selbst vor falschen Anschuldigungen zu
schützen. Einige stritten ab, daß es
überhaupt eine diesbezügliche Frage gab.
Sie beriefen sich auf die statistisch
gesehen kleine Zahl falscher
Anschuldigungen. Sie bemerkten auch -
natürlich korrekterweise - daß "nicht
bestätigbare Anschuldigungen" nicht
notwendigerweise "falsche
Anschuldigungen" bedeuten. Andere
stellten die Glaubwürdigkeit der
selbstproklamierten Opfer falscher
Anschuidigungen in Frage, insbesondere
der Mitglieder von VOCAL.
Einige Professionelle jedoch begannen die
Möglichkeit zu akzeptieren, daß einige
Anschuldigungen falsch sein könnten,
insbesondere bei bitteren Scheidungsfällen.
In der Folge wurden Expertenaussagen ais
unzuverlässiger Beweis für die Feststellung
von Mißhandlung kritisiert. Neue Forschung
wurde veranlaßt, deren Ergebnis u.a. war,
daß anal/genitale Befunde, die Ärzte seit
langem als Nachweis von sexueller
Mißhandlung akzeptiert hatten, in Wirklichkeit
weit verbreitet in der gesamten Bevölkerung
waren. Nun wurden Ärzte davor gewarnt,
nicht nur aufgrund von physischen Befunden
auf sexuelle Mißhandlung rückzuschließen.
Die Aufmerksamkeit der Medien wuchs mit
der Zunahme der Meldungen von Fällen
sexueller Mißhandlung und
verschwundener Kinder. Mit der
Medienaufmerksamkeit kamen auch
Vorschläge, wie mit dem Problem
umzugehen sei. Unterrichtsprogramme für
Kinder verbreiteten sich wie ein Lauffeuer
über das ganze Land als ein Mittel, Kinder
zu "ermächtigen", sich selbst zu schützen.
Sie sollten lernen "gute Berührungen" von
"schlechten Berührungen" zu
unterscheiden, um dann "schlechte
Berührungen" abzuwehren, indem sie
"nein" sagen, oder jemandem davon
erzählen.
Fremde im allgemeinen und Männer im
besonderen wurden das Ziel besonderer
Aufmerksamkeit. Programme, die Kindern
helfen sollten, gefährliche Personen zu
identifizieren, vermittelten die Botschaft, daß
die meisten Leute Fremde und viele von
ihnen auch nett seien. Aber man könne es
ihnen eben nicht ansehen, ob sie nett sind
oder nicht. Die Populärpresse schuf noch
mehr Mißtrauen, indem sie die Öffentlichkeit
darüber informierte, daß der Mißhandler in
der Regel ein Mann sei, den das Kind und
die Familie gut kenne.
Ob all dies das Vorkommen von
Mißhandlungen oder Entführungen
reduzierte, ist fraglich, aber die Wirkung auf
andere zeigte sich schnell. Mütter behielten
ihre Kinder zu Hause und ließen sie nicht
mit Fremden reden. Männer fühlten sich
sofort aufgrund ihres Mannseins verdächtigt,
insbesondere dann, wenn sie sich beruflich
mit Kindern beschäftigten. Man vertrat die
Ansicht, daß die Tage, in denen Männer
erzieherisch/ pflegende Rollen übernahmen,
vorüber seien. Das Risiko einer
Anschuldigung war zu hoch. Andererseits
wurde jeder Mann, der mit jüngeren Kindern
arbeiten wollte, als ein potentieller
Pädophiler behandelt. Es wurde beobachtet,
daß eine Welle der Furcht nicht nur
ErzieherInnen von Eltern trennte, sondern
auch das lebenswichtige Bündnis zwischen
ErzieherInnen - sowohl den weiblichen als
auch den männlichen und den Kindern
zerstörte.
Kindergarten- und
Kindertagesstättenverwaltungen hatten
zunehmend Bedenken, Männer
einzustellen, selbst dann, wenn sie einem
Mann vertrauten. In manchen Schulen
wurde sogar eine "Anstandsdame" für den
Sportlehrer der Mädchen eingestellt.
All dies geschah auf einem Hintergrund
zunehmender Sensibilisierung in Fragen
wie Gewalt in der Ehe, Vergewaltigung und
sexueller Belästigung. Es ist keine Kritik an
der Frauenbewegung, daß die hier
erhobenen Fragen, insbesondere in dem
Maß, in dem sie sexuelle Ausbeutung
betreffen, nicht von dem politischen Klima
getrennt werden können, das durch diese
Bewegung begünstigt wurde.
Obgleich sich auch Frauen von einer
falschen Anschuldigung potentiell betroffen
fühlen, erleben vor allem Männer die
Bedrohung einer falschen Anschuldigung
als besonders groß.
Eine Wirkung hiervon ist die Atmosphäre,
die der aus den Tagen der
McCarthy-Anhörungen der 50er Jahre nicht
ganz unähnlich ist. Ein Kommentator
erlaubte sich, die "Kinderschützer" als
Leute zu beschreiben, die den paranoiden
Geisteszustand der Kommunisten- und
Satanjäger teilen.
Soweit, sogut. Zurück zu unserer
Ausgangsbehauptung.
Der Versuch, die Definition von
Kindesmißhandlung immer weiter zu verfeinern,
wird auf die Dauer gesehen weitere Unsicherheit
zur Folge haben. Mit der Absicht, diese
Sichtweise zu untermauern und den Prozeß
verständlicher zu machen, möchte ich folgende
Hypothesen zur Diskussion stellen:
Je verfeinerter die Definition über
Kindesmißhandlung ist:
Desto weniger werden Spezialisten fähig sein,
wahre Mißhandlung von Nicht-Mißhandlung oder
falscher Anschuldigung zu unterscheiden.
Weiter wird die Furcht vor der Unfähigkeit der
Spezialisten "wahre" Mißhandlung von
Nicht-Mißhandlung oder falscher Anschuldigung
zu unterscheiden, zusammen mit der ihnen
zugeschriebenen Definitionsmacht folgende
Auswirkung haben;
Eine Abnahme der "guten Berührungen"
zugunsten von gar keiner Berührung;
Eine Abnahme von Menschen - insbesondere
Männern - in erzieherischen/pflegenden Berufen;
Eine Abnahme von Akten der Freundschaft
oder Freundlichkeit gegenüber Kindern durch
Unbekannte.
Ausgehend von diesem Ergebnis läßt sich weiter
spekulieren, daß es folgende Auswirkungen auf
das Wohlergehen von Kindern hat. Je größer die
Furcht vor einer falschen Anschlidigung:
Desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, daß
Kinder, die in ernster Gefahr sind, nicht
ausreichend beschützt werden;
Desto unpersönlicher und zurückhaltender wird
die Interaktion Erwachsener mit Kindern werden;
Desto eher werden Kinder mit einem
Mangel an nahen, unterstützenden und
freundlichen Kontakten mit Erwachsenen
aufwachsen.
Eine Bestätigung dieser Annahmen ließe die
Schlußfolgerung zu, daß unsere Bemühungen
kein klareres Bild über Kindesmißhandlung
erzeugt haben, sondern vielmehr die Reflektion
eines Bildes, das durch die Untersuchung selbst
verzerrt ist.
Im Bereich des Sozialen, als auch im Bereich der
Physik, ist dies möglicherweise unvermeidbar.
Deshalb sollten wir anfangen, dieses Phänomen
zu diskutieren, es zu studieren und uns
bemühen, damit umzugehen.
Charles L. McGehee
Professor der Soziologie an der Central
Washington University und Präsident des Child
Advocacy Council of Kittitas County, Washington.
Anfang des Jahres schickte er uns den Entwurf
dieses Sternschnuppe-Beitrags und provozierte
damit lebhafte Diskussionen im Team des Mainzer
Kinderschutzzentrums Wir möchten hiermit den
Kreis der Diskussionsteilnehmerinnen erweitern
und würden uns freuen, Ihre Meinung und
fachliche Einschätzung zu erfahren.
überreicht durch:
Unterstützung: Bundesarbeitsgemeinschaft der
Kinderschutzzentren
Ubersetzung: Nina Ruse
Redaktion: Monika Weber-Hornig
Formgebung: Grafisches Atelier saierl,
Wiesbaden
Satz: Die Feder, Wetziar
1. Auflage Sepember 1990
Sternschnuppe wird
herausgegeben vom
Kinderschutzzentrum Mainz
Lessingstrase 25 6500 Mainz 1
Telefon: 0 61 31 - 61 37 37
Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutzzentren
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