Aus: Jahrbuch der Kindheit I: Kinderleben in Geschichte und Gegenward. C. Büttner und A. Ende (Hrsg.). Weinheim und Basel, Beltz Verlag, 1984. S. 237-252.

Soziologe Charles Mc.Gehee schaut als Fremder auf deutsche Verhältnisse: Sind wir in der Bundesrepublik besonders kinderfeindlich oder kinderfreundlich? Welche Vergleiche lassen sich mit amerikanischen Verhaltnissen anstellen?

CHARLES L. McGEHEE

Kindesmißhandlung und Kinderschutz

Ein amerikanischer Blick auf Verhältnisse in der

Bundesrepublik Deutschland



In den letzten Jahren ist das Problem der Kindesmißhandlung ein wichtiges Thema in den Vereinigten Staaten und Europa geworden. Als Sozialwissenschaftler, Lehrer und Forscher habe ich mich beruflich seit einigen Jahren mit dem Thema befaßt. Während dieser Zeit habe ich bemerkt, daß die Literatur, die in Amerika vorhanden war, sich hauptsächlich mit der englischsprachigen Welt befaßt. Im allgemeinen steht den amerikanischen Sozialwissenschaftlern wenig Literatur über Kindesmißhandlung in der übrigen Welt zur Verfügung.

Schon lange habe ich persönlich Kontakt mit und Interesse an Deutschland gehabt und beherrsche die Sprache. Im Sommer 1980 und im Sommer 1981 konnte ich diesem Interesse nachgehen, und meine Fertigkeit kam mir zugute als ich durch die Bundesrepublik reiste und diverse Leute, die sich beruflich mit dem Gebiet der Kindesmißhandlung befaßten, interviewte, um der englischsprechenden Welt darüber berichten zu können.

Insbesondere suchte ich Auskunft über folgende Themen:

- Probleme des Definierens der Kindesmißhandlung im Justizsystem, in den Sozialdiensten, unter Wissenschaftlern und anderen Fachleuten auf dem Gebiet.

- Die Art und Weise, in der die deutschen Gesetze Familien und deren Behandlung von Kindern in Betracht ziehen; d. h. wie die Gesetze die Interessen und Rechte der Kinder schützen, das Melden der Kindesmißhandlung fördern, von Gerichten angeordneten Kinderschutz regeln und wie, und unter welchen Umständen, das elterliche Sorgerecht unterstützt oder entzogen wird, usw.

- Faktoren, die zur Kindesmißhandlung beitragen, wie z.B. die sozial-ökonomischen Merkmale mißhandelnder Eltern; seelische, zwischenmenschliche, kulturelle und situative Faktoren; die Eigenschaften mißhandelter Kinder usw.

- Die Folgen der Kindesmißhandlung für das Kind: z. B. ob das Kind später seine eigenen Kinder mißhandelt; Verbrechen und Delinquenz, Geistesstörung und von der Norm abweichendes Verhalten, Labilität usw.

- Probleme bei öffentlichen und privaten Einrichtungen, wenn diese auf Kindesmißhandlung reagieren, d. h. bei der Schule, Polizei, bei Ärzten, Krankenhäusern, sozialen Diensten usw.

- Einstellung der Öffentlichkeit zur Kindesmißhandlung, d. h. Ansichten der Politiker, Kirchen, Massenmedien, Gemeinden, Nachbarn, Familien usw.

- Behandlungsmöglichkeiten für mißhandelnde Eltern und mißhandelte Kinder, z. B. individuelle Therapie, Familientherapie, Selbsthilfeprogramme, Zwangsprogramme, Notmeldedienste, Notaufnahmekrippen, Pflegefamilien, Haft, Strafen usw.

- Sexuelle Mißhandlung und Ausnutzung, z.B. Inzest, andere sexuelle Vergehen mit Kindern, Kinderprostitution und Pornographien usw.

- Seelische Mißhandlung.

- Ausbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten für Professionelle und Paraprofessionelle.

Problematik der Definition von Kindesmißhandlung

Schon lange ist das Definieren der Kindesmißhandlung als eines der schwierigsten Probleme erkannt worden. Wegen der unterschiedlichen Verhaltenskritierien, wie auch unterschiedlicher Ansichten über Methoden und Werte der Erziehung bleibt die Definition immer fragwürdig.[1] In dieser Beziehung ist das Problem in Deutschland nicht anders als in anderen Ländern.

In der deutschen Literatur wie in praktischen Hilfen findet man eine Neigung, amerikanischen Definitionsversuchen zu folgen. Wolff zum Beispiel schlägt vor, einer Definition nach Gil zu folgen: "Kindesmißhandlung stellt eine nicht zufällige, gewaltsame, physische und/oder psychische Beeinträchtigung oder Vernachlässigung des Kindes durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten dar, die das Kind schädigt, verletzt, in seiner Entwicklung hemmt und die gegebenenfalls zum Tode führt." [2] In einer Veröffentlichung des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit sagt Wolff, einer der Verfasser, folgendes über Kindesmißhandlung: "(Sie) ist eine nicht zufällige bewußte oder unbewußte gewaltsame psychische oder physische Schädigung, die in Familien oder Institutionen (z. B. Kindergärten, Schulen, Heimen) geschieht und die zu Verletzungen, Entwicklungshemmungen oder sogar zum Tod führt und die das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht."[3] Wie wenn diese Definition nicht umfassend genug wäre, definiert der Autor Kindesmißhandlung später noch umfassender:

"Kindesmißhandlung ist nicht allein die isolierte gewaltsame Beeinträchtigung eines Kindes. Die Mißhandlung von Kindern umfaßt vielmehr die Gesamtheit der Lebensbedingungen, der Handlungen und Unterlassungen, die dazu führen, daß das Recht der Kinder auf Leben, Erziehung und wirkliche Förderung beschnitten wird. Das Defizit zwischen diesen ihren Rechten und ihrer tatsächlichen Lebenssituation macht die Gesamtheit der Kindesmißhandlungen aus."[4] Die meiste Literatur reflektiert diese Haltung, obwohl nur wenige, die darüber schreiben, das Problem zu definieren versuchen. Anscheinend nehmen sie an, daß die Leser wissen, was Kindesmißhandlung sei. Dies gilt für so bekannte Forscher wie Biermann, Ammon und Zenz.[5]

Bei Interviews und dem Lesen von Gesetzen hat sich mir ein ähnliches Bild gezeigt. Es scheint offenbar eine Neigung zu existieren, alles Negative, was einem Kind zustößt, als "Mißhandlung" anzusehen, ohne Rücksicht darauf, was es war oder wer dies verursacht hat. Wenn beispielsweise ein Kind in einem Park von einem Fremden überfallen wird, würden die meisten diese Tat als Kindesmißhandlung betrachten, während dies in den USA wahrscheinlich nicht so gesehen würde (in den USA würde dies als Körperverletzung ausgelegt werden, ganz gleich, wie alt das Opfer wäre). Diese Interpretation spiegelt sich auch in den statistischen Berechnungen wider in der Weise, daß alle Delikte, die gegen Kinder begangen werden - und nicht nur die, welche ausdrücklich von Eltern oder beaufsichtigenden Personen ausgeführt werden - eingeschlossen sind.[6] Ein Beweis für das Bedürfnis, Kindesmißhandlung so umfassend zu begreifen, sind die Bemühungen des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) um neue Gesetze, welche Autofahrern, die Kinder anfahren, mehr Verantwortung aufbürden, und um mehr Kinderspielplätze in Innenstädten. Gleichfalls liest man in Deutschland mehr über das Mißhandeln von Kindern in den Schulen als in der amerikanischen Literatur.

Stellung der deutschen Gesetze zur Familie und deren Behandlung der Kinder

Die Unterschiede zwischen dem amerikanischen und deutschen Rechtssystem in Beziehung zur Behandlung von Kindern sind wesentlich. Um die Systeme zu vergleichen und den Lesern gleichzeitig ein wenig mit dem System bekannt zu machen, möchte ich erklären, daß das amerikanische System, obwohl es kodifizierte Gesetze hat (d.h. von Parlamenten erlassene Gesetze), überwiegend auf der Präzedenz historischer Fälle gegründet ist. Durch diese Fälle hat sich ein Rechtskörper gebildet, auf den man sich beruft, um Taten, die vor einen Gerichtshof gebracht werden, zu verteidigen oder dagegen Einspruch zu erheben. Die Anzahl der substantiellen Gesetze ist verhältnismäßig gering, und diese sind allgemein. Das deutsche Recht, wie das europäische Recht im allgemeinen, sucht alle Umstände und Variablen in die spezifischen Bedingungen des schriftlichen Gesetzes einzuschließen. Da alle Gesetze schriftlich fixiert und durch parlamentarische Verfahren verabschiedet worden sind, sind alle betreffenden Fragen durch die politische Debatte geklärt worden. In dem amerikanischen System wird das Interpretieren und Anwenden des Rechts eher von Laune und Willkür beeinflußt.

Während das amerikanische vorgeschriebene Recht den Kindern selten einen speziellen Schutz bietet oder sich spezifisch auf Familienverhältnisse bezieht, geschieht dies im deutschen Recht oft. Obwohl das amerikanische Fallrecht (und das angelsächsische Gewohnheitsrecht, woraus es stammt) Kinderschutzprinzipien einschließt, suggeriert die Existenz solcher Prinzipien im deutschen kodifizierten Recht und auch im Grundgesetz eine positive und bewußte politische Rücksichtnahme auf die Lage der Kinder in der Gesellschaft: etwas, was das Gewohnheitsrecht und das Fallrecht nicht tun.[7]

Es scheint, daß der deutsche Gesetzgeber sich viel Mühe macht, die Interessen von Kindern und Eltern in das Gesetz einzuarbeiten, mehr, meines Erachtens, als in Amerika. In dieser Beziehung glaube ich auch, daß das Kinderwohl im deutschen Recht eher als Frage der Verantwortung der Gemeinschaft den Kindern gegenüber gesehen wird denn als eine Frage der persönlichen Rechte und Verantwortung der einzelnen Eltern. Aber ehe man den Schutz, den das deutsche Recht den Kindern leistet, bewundert, sollte man bemerken, daß schon in der Weimarer Verfassung vom Jahre 1922 behauptet wurde: "Jedes deutsche Kind hat ein Recht auf Erziehung zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit.[8] Wenn man die heutigen Sorgen über Kindesmißhandlungen betrachtet, ist es klar, daß die Meinung, die im damaligen Grundgesetz ausgedrückt wurde, in der Praxis nicht immer realisiert wird. In Wirklichkeit zeigt die Spezifikation der elterlichen Rechte, denen eine lange Geschichte im deutschen Recht zugrunde liegt, ganz deutlich, daß Eltern sehr viel Macht über ihre Kinder haben, die nicht leicht anzufechten ist.[9] Vieles wird von den Gerichten toleriert, ehe die elterlichen Erziehungsrechte eingeschränkt werden, und in dieser Beziehung wird viel Widerspruch gegen das Recht erhoben. Es wird verlangt, daß die Gesetze geändert werden sollen, um die elterlichen Rechte zugunsten der Kinder und die gerichtliche Handlungsfreiheit einzuschränken. Zwischen dem Erscheinen von "Gewalt gegen Kinder" im Jahre 1975 und dem BMJFG-Kindesmißhandlungsbuch wurden die Worte im BGB, die das Verhältnis der Eltern zu den Kindern erklärten, von "elterliche Gewalt" zur "elterlichen Sorge", geändert. Obwohl man in der englischen Sprache von der "elterlichen Verantwortung" (parental responsibility) oder den "elterlichen Rechten" (parental rights) redet, ist es klar, daß diese Begriffe den Wandel des Denkens über die Beziehung zwischen Eltern und Kindern, den die Deutschen durchmachen, nicht richtig wiedergeben.

Die meisten, mit denen ich gesprochen habe, und die, die in der Literatur zu lesen sind, meinen, daß das Gesetz die Kindesmißhandlung eigentlich fördere, indem den Eltern zu viel Macht über ihre Kinder gegeben würde. Gleichzeitig meinen die meisten, daß das Gesetz den Eltern gegenüber zu streng sei, und die Eltern abschrekke, Hilfe zu suchen.

Obwohl das deutsche Recht sich ohne weiteres eingesetzt hat, das Eltern-KindVerhältnis zu definieren und Kindesmißhandlung zu bestrafen, ist die Frage der Meldepflicht wieder ganz etwas anderes. Außer der üblichen Bürgerpflicht, der Polizei Verbrechen zu melden, gibt es keine besondere Pflicht, Kindesmißhandlungen zu melden. Daß Fachleute oder Laien vermutete Mißhandlung melden müssen, wie es heute überall in den USA der Fall ist, gibt es nicht. Tatsächlich fand ich wenig offene Sympathie für ein solches Gesetz, weder unter Ärzten noch unter Laien.

Unter den Ärzten war die Frage der ärztlichen Schweigepflicht von großer Bedeutung. Viele behaupten, daß so eine Meldepflicht nicht zu wünschen wäre, da diese unter Umständen verhindern würde, daß Fälle behandelt werden, weil die Eltern beim Hausarzt nicht mehr Hilfe suchten, da sie ihm kein Vertrauen mehr schenken könnten. Andere behaupten, diese

Möglichkeit anerkennend, daß sie dies nur für eine Ausrede hielten. Während diese Menschen die [dee einer Meldepflicht nicht für gut hielten, glaubten sie, daß die Ärzte Kindesmißhandlung doch melden könnten, ohne die ärztliche Schweigepflicht zu brechen [11]. Durch die Uberweisung vermuteter Fälle durch Hausärzte an Klinikärzte und durch Konsultation unter den Kollegen und mit der Krankenhausverwaltung, könnte - das glaubten viele - das jetzige System funktionsfähig gemacht werden. Das Informieren der Ärzte sei die Lösung des Meldeproblems, meinen viele, die gegen so ein Gesetz sind.

Obwohl diese Stellungnahmen wichtig waren, kam es ~nir vor, daß mehr hinter der Opposition steckte. Erst einige Wochen, nachdem ich rnit meinen Forschungen begonnen hatte, erkannte ich, daß vielen die Meldepflicht wie das Denunzieren erschien, das in der Nazizeit herrschte. Alle, mit denen ich sprach, waren sehr für Demokratie, und ganz gleich, ob Amerikaner es hören wollen oder nicht: Die Meldepflicht ist nicht demokratisch. Zentralkarteien, wo die Namen bekannter Mißhandler gespeichert werden, sind auch nicht demokratisch. Sie klingen irgendwie nach den Dossiers, die damals über die Bürger geführt wurden Aber anscheinend fängt man doch an, solche Karteien zu führen, beispielsweise in Hamburg.

Ursachen und Folgen der Kindesmißhandlung

So weit ich sehen konnte, gibt es keine umfassende Untersuchung über Kindesmißhandlung in Deutschland, die sich mit den sozio-ökoncmischen Merkmalen der Mißhandler befaßt. Ergebnisse früherer amerikanischer Untersuchungen, wie z. B. die von Gil und Gelles, werden oft zitiert und die Annahme akzeptiert, daß das Problem hauptsächlich durch ein niedriges sozio-ökonomische Milieu entsteht. Auf der anderen Seite hörte ich zur gleichen Zeit oft, daß Kindesmißhandlung überall zu finden sei. Fast jede Person, die ich interviewte, konnte Geschichten von Mißhandlungen unter Ärzten, Lehrern, Sozialarbeitern, Geschäftsleuten, Juristen und Beamten erzählen. In dieser Hinsicht ist die Situation die gleiche wie in den USA. Personen, die in der öffentlichen Statistik erscheinen, werden von den Behörden untersucht und genießen weniger Schutzmöglichkeit als diejenigen der Mittelschicht. Auch ohne wissenschaftlichen Beweis sieht es so aus, als ob das Phänomen überall das gleiche sei.

Wie in den USA ist die Kindesmißhandlungsforschung in der Vergangenheit hauptsächlich von Medizinern, insbesondere von Kinderärzten, Pathologen und Psychiatern, geleistet worden. Aus diesem Grund zeigen die Ansichten über die Ursachen der Kindesmißhandlung eine hauptsächlich psychodynamische Orientierung. Viele Diskussionen und Schriften werden der Analyse der Kindesmißhandler als besondere Persönlichkeitstypen und als Leute mit besonderen persönlichen Eigenschaften gewidmet [12], wie auch der situations- und zwischenmenschlich bedingten Dynamik der Kindesmißhandlung. Im allgemeinen konzentrieren sich solche Analysen auf die schwache Egoentwicklung, wobei das Kind für auftretende Probleme irgendwo anders im Leben einer Person von dieser als Sündenbock gebraucht wird.

Immerhin findet man bedeutendes Interesse an historisch/kulturellen Faktoren. Obwohl die meisten, die diese Meinung vertreten, Soziologen, Sozialarbeiter und Sozialpädagogen sind, berücksichtigen auch jene, die die Psychodynamik betonen, den gewalttätigen Umgang mit Kindern in der Geschichte. Autoren wie Zenz, Rutschky, Bast und Petri Lauterbach [13] behaupten, daß die Geschichte der Kindererziehung in der westlichen Welt allgemein, und in Deutschland spezifisch, eine gewisse Kinderfeindlichkeit suggeriert, die in die Alltagsgebräuche und in die gerichtlichen Strukturen inkorporiert worden sind, unabhängig von irgendwelchem persönlichen Geisteszustand. Einige finden eine historische Basis darüber, obwohl Dombrowsky und Honig [14] meinen, daß das Problem die materiellen Bedingungen der modernen Industriegesellschaft als Ursache habe.

Trotzdem fand ich aber im Gespräch viel Widerspruch zur Idee einer eingewurzelten deutschen Kinderfeindlichkeit. In der Tat meinten viele, mit denen ich sprach, daß die Deutschen eigentlich sehr kinderlieb seien. Wenn auch keiner die Geschichte der Mißhandlung von Kindern bestreiten wollte, kam es mir doch so vor, als ob alle eine Anderung zum Positiven, wenn auch nur eine langsame, wahrgenommen hätten.

Ich wollte auch wissen, ob irgendetwas in der deutschen Familie zu Problemen neigte, die man andernorts nicht fände. Insbesondere wollte ich wissen, wie weit die autoritären Ansichten und Erziehungsmethoden verbreitet waren, die der deutsche Pädagoge Schreber im 19. Jahrhundert empfohlen hatte [15]. Ohne Ausnahme wurde mir gesagt, daß solche Methoden, wenn sie überhaupt noch weit verbreitet waren, nach dem Zweiten Weltkrieg ausgestorben seien. Dennoch entwickelte sich bei mindestens einem Anlaß, wo mehrere Personen an einer Besprechung teilnahmen, ein Streit. Offenbar waren sich die Teilnehmer nicht ganz einig, daß die Vergangenheit vollkommen vorbei wäre.

Eine gesellschaftskritische Haltung ist im deutschen akademischen Milieu generell deutlicher als in den USA, und sie ist auch viel einflußreicher. Die Studenten, die große Gesellschaftskritiker der 1960er und 70er Jahre waren, lehren jetzt an den Universitäten, die sie früher kritisierten, oder sind Leiter wichtiger Forschungsinstitute. Man sollte erwarten, daß die Gesellschaft von den Gesellschaftskritikern der Kindesmißhandlung beschuldigt würde, aber ich war überrascht zu hören, daß sie oft der Meinung waren, daß die Deutschen im Grunde genommen sehr kinderlieb seien. Anscheinend glauben sie, daß sich die Macht und Bedeutung der traditionellen, autoritären, bürgerlichen Werte, die die Rolle des autoritären Vaters und die Dominanz des Staates unterstützte, in den letzen Jahren geändert hat. In dieser Beziehung merkte ich, daß manche Gesellschaftskritiker glauben, daß die Ursachen der Kindesmißhandlung, die in der Gesellschaftsstruktur verwurzelt sind, jetzt enthüllt werden, und infolgedessen man zum ersten Male anfangen könne, die Probleme der Menschen zu verstehen, die in so einem Milieu leben.

Aber zur gleichen Zeit waren andere sehr pessimistisch, was die Gegenwart betrifft. Sie meinten, daß infolge des vermuteten Niedergangs der Familie die Vernachlässigung von Kindern im Anstieg ist, da mehr und mehr Mütter arbeiten und Tagesmütter und Kinderkrippen benutzen [16]. Viele verurteilten eine Tendenz, die sie unter den modernen, jungen Erwachsenen wahrgenommen haben wollen: Interesse an Kindern zu haben, solange die Kiner sich ihren Interessen anpassen. Im Grunde genommen, so wurde mir jedenfalls erzählt, interessieren sich diese jungen Leute mehr dafür, ihre eigenen materiellen Interessen zu verfolgen, d.h. Stereoanlagen, Autos, Surfbretter usw. zu besitzen. Dadurch leiden nicht nur die Kinder direkt, sondern die ganze Gesellschaft im allgemeinen. Wenige junge Ärzte z. B. betrachten die Medizin als Beruf, d. h. eine lebenslängliche Arbeit, zu der man berufen wird und der man sich widmet. Stattdessen betrachten sie die Medizin nur als einen Job (zit.: Sie jobben nur!), d.h. eine vorübergehende Tätigkeit ohne persönliche Hingabe, mit der man Geld verdient, um einen Lebensstil aufrechtzuerhalten. Während sie mit mir über die heutige Lage sprachen, versanken manche in eine spürbare Depression. Die Haltung von vielen, die ich interviewte, und auch von anderen, mit denen ich sprach, die nicht mit Kindesmißhandlung beruflich zu tun hatten, legte eine gewisse Schizophrenie im modernen Deutschland nahe, einen abwechselnden Optimismus und Pessimismus über die Gegenwart, die Zukunft und die Lebensqualität.

In der Literatur, mit der ich mich nur kurz befaßte, wird wenig auf die Eigenschaften mißhandelter Kinder eingegangen, obwohl man bei Unterhaltungen, insbesondere mit Kinderärzten, darauf aufmerksam gemacht wurde, daß manche Kinder schon von Geburt her Persönlichkeiten haben, die besonders irritierend, anspruchsvoll, usw. sind. Wenn die Familie keine Unterstützung hat, meinten sie, können solche Persönlichkeiten Mißhandlung hervorrufen.

Sexuelle Mißhandlung und Ausnutzung



Wenn man nach Kindesmißhandlung in Deutschland fragt, wird fast nur über körperliche und seelische Mißhandlung und Vernachlässigung gesprochen. Selten erscheint sexuelle Mißhandlung spontan als Thema, weder im Gespräch, noch in der allgemeinen Literatur (eine Ausnahme ist Trube-Becker) [17]. In der Tat fand ich die Antworten auf meine Fragen über sexuelle Mißhandlung rätselhaft. Anscheinend ruft der Gedanke an sexuelle Mißhandlung fast nur Vorstellungen von sexueller Aggression von Fremden hervor. Wenige, so kam es mir vor, wollten sich mit sexuellen Vergehen in der Farnilie befassen. In der Tat, als ich die Frage stelle, wurden diejenigen, die sonst Behandlung statt Strafen für mißhandelnde Eltern enthusiastisch forderten, sichbar unruhig, als sexuelle Mißhandlung von Kindern durch die eigenen Eltern erwähnt wurde. "Ubliche", sexuell mißhandelnde Personen (d.h. fremde Personen), wurde mir gesagt, sind krank und brauchen Hilfe. Eltern, andererseits, sollten bestraft werden! Und damit war das Thema beendet. Diese Reaktion, will ich hinzufügen, habe ich mindestens viermal in fast gleicher Art gehört. Es ist die gleiche Haltung, die ich auch später in der Literatur vorfand [18].

Außer den psychiatrischen Kliniken und Gefängnissen gibt es anscheinend kein Programm, das sich mit der Behandlung sexueller Mißhandlung befaßt. Soweit ich sehen kann, findet man, außer im Rahmen der Psychoanalytiklehre, auch nichts in der Literatur.

Obwohl vieles über amerikanische Programme gegen körperliche Mißhandlung und Vernachlässigung bekannt war, war merkwürdigerweise kaum etwas über Sexualmißhandlungsprogramme in den USA bekannt.

Uberraschend war auch die totale Unkenntnis des Vorhandenseins der Kinderpornographieindustrie, besonders, da Westdeutschland eine wichtige Rolle als Lieferant von Kinderpornographie in die USA spielt. Keiner meiner Gesprächspartner hatte die geringste Ahnung davon.

Die Bewegung zur Entkriminalisierung der Pädophilie beunruhigte die, die davon wußten. Das Ziel der Bewegung ist die Abschaffung des 176 des Strafgesetzbuches (Sexuelle Mißhandlung von Kindern), sowie der Gesetze gegen Inzest, das Ausgabeverbot von pronographischer Literatur und homosexuellen Verkehr mit Minderjährigen unter 18 Jahren [20]. Die Person, die mir davon erzählte, war sehr darüber besorgt.

Seelische Mißhandlung



In Deutschland macht man sich große Sorgen über die seelische Mißhandlung. Wie schon enwähnt, wird die Bedeutung des geistigen und seelischen Wohls des Kindes schon in dem Grundgesetz betont. Man sollte allerdings nicht überrascht sein, daß die Deutschen durchaus nicht besser mit dem Problem fertig werden als die Amerikaner. Das heißt, es steht nicht im Strafgesetzbuch und ist bis jetzt noch nicht hinreichend beschrieben worden.

Uberall ist man besorgt, und diese Besorgnis umfaßt viel mehr als die Vorstellung herabsetzender und strenger Worte, die die Definition der seelischen Mißhandlung in den USA begrenzen. In Deutschland wird viel Aufmerksamkeit auf die Schulen und das Fernsehen als Hauptquelle des seelischen Schadens gerichtet. [21] Schulen und Eltern werden besonders des unglaublichen Leistungsdruckes wegen angegriffen, den sie auf die Kinder ausüben. Die Schulleistung wird vor allem als Schlüssel des Lebenserfolges angesehen, und die Angst vor schlechten Noten ist so groß, daß Kinder manchmal "ausflippen" und sogar Selbstmord begehen. Jugendliche Kriminalität, Rauschgift und seelische oder soziale Abweichungen werden alle auf den Druck zurückgeführt, den das Schulsystem und die Eltern ausüben, während sie versuchen, sich selbst durch den Erfolg ihrer Kinder zu verwirklichen. Dieser Druck ist so groß, daß in manchen Gebieten Deutschlands ein Sorgentelefondienst in der Examenszeit zur Verfügung steht, damit verzweifelte Schüler sich beraten lassen können.

Unglücklicherweise kommt es vor, daß die Deutschen einige amerikanische pädagogische Experimente kopieren - leider sind es manchmal die schlimmsten - gerade dann, wenn die Amerikaner schon dabei sind, sie aufzugeben. Zum Beispiel sind offene Klassenräume und Gesamt-Mittelpunktschulen in den letzten Jahren eingeführt worden: mit denselben schlechten Folen wie in den USA. Der DKSB fängt an, sich gegen diese Pläne und ihre schädigenden Folgen für Kinder zu äußern.

Das Fernsehen nimmt auch in Deutschland zu, wenn auch nicht in dem gleichen Ausmaß wie in den USA (qualitativ ist es jedoch besser); dennoch wird "die Röhre" als Babysitter oder Stellvertreter der Eltern allzu häufig verwendet. Ämter und Sozialdienste fordern die Eltern immer wieder auf, das Fernsehen der Kinder quantitativ und qualitativ zu regeln.

Es gibt aber ein Gebiet, das in Amerika zunehmend Sorgen macht, wo ich in Deutschland keine seelische Mißhandlung bemerkt habe und das ist jugendlicher Sport. In den USA wird "little league" (Liga der Kleinen) Baseball, Football, Schwimmen usw. oft von seelischer Mißhandlung, die von den Eltern ausgeht, begleitet.

Man sieht die Eltern, die ihre Kinder zur Spitzenleistung auf dem Sportplatz treiben, ganz ähnlich wie deutsche Eltern angeblich ihre Kinder zu Schulleistung hetzen. Ich hatte die Gelegenheit, einem jugendlichen Schwimmwettbewerb in Deutschland zuzuschauen. Die Atmosphäre war ganz anders als die, die ich in Amerika erlebt habe. Die Konkurrenz und Leistung wurde so heruntergespielt, daß Punkte nicht gezählt wurden und die Schnelligkeit der Schwimmer und Genauigkeit des Stoppens wenig beachtet wurde. Nur wenige Eltern waren anwesend. (Zeigt das mangelhafte, elterliche Unterstützung?) Diejenigen, die dabei waren, verhielten sich sehr ruhig, als ob sie das Wettschwimmen den Kindern überlassen wollten. Wenn dem Leser das amerikanische Phänomen nicht bekannt ist, würden Sie staunen, es zu sehen! Ich habe auch ein Fußballturnier für Jugendliche gesehen. Auch hier war eine Leistungshetze nicht zu spüren, und es waren auch nur wenige Eltern anwesend. Es kam mir vor, und ich könnte da ganz im Irrtum sein, daß die Freude am Spiel und die Kameradschaft viel wichtiger waren als das Gewinnen. Aber dann bin ich auch zu einem Freundschaftsspiel zwischen dem F. C. Bayern München und TSV 1860 gegangen, und die Atmosphäre war dermaßen anders als bei dem jugendlichen Spiel, daß es kaum zu glauben war. Ich bin also nicht bereit zu sagen, daß die sportliche Konkurrenz für die Deutschen keinen Wert hat. Es scheint nur nicht etwas zu sein, womit Eltern ihre Kinder tyrannisieren.

Als Schlußbemerkung über seelische Mißhandlung möchte ich noch hinzufügen, daß ich von der Beziehung zwischen den deutschen Eltern und kleinen Kindern beeindruckt bin. Wenn ich Eltern und Kinder in der Öffentlichkeit beobachtet habe, kam es mir vor, als ob die Eltern immerzu mit den Kindern redeten. Ganz gleich ob irgendetwas Wichtiges gesagt wird, ein ständiger Strom von Worten (nicht bösen) fließt auf das Kind zu. Die Eltern zupfen vielleicht auch am Kleide des Kindes oder machen das Kind auf etwas aufmerksam. Ich empfinde das - und das Kind empfindet es auch, meine ich- als elterliche Fürsorge für das Wohl des Kindes. Uberall, wo ich hingereist bin, war ich über die deutschen Kinder erstaunt, über ihre lebendige Aufgewecktheit, ihre Wißbegierde und unschuldige Frechheit. Ich finde dieses gesund, und es sagt mir, daß sie glauben, daß sie mit der Gesellschaft verbunden sind, auch wenn sie nicht alles mögen, womit sie verbunden sind. Wie lange sich das halten wird oder wie weit verbreitet das bleibt, ist mir unklar. Die zunehmende Anzahl herumlungernder Jugendlicher, die man in den Parks und U-Bahnhöfen, besonders in Großstädten wie Berlin und Frankfurt, sieht, suggeriert ein wachsendes Gefühl des nicht-Verbundenseins und das Auflhören von elterlicher Fürsorge.



Öffentliche Meinung und Kindesmißhandlung

Meine Gesprächspartner haben die öffentliche Meinung zur Kindesmißhandlung zynisch betrachtet, d. h. meine Gesprächspartner fanden, daß sich im allgemeinen die Haltung der Öffentlichkeit über Kindesmißhandlung von Gleichgültigkeit bis zu oberflächlicher Besorgnis erstreckte.

Andererseits wurde mir erzählt, daß die Massenmedien sehr auf Kindesmißhandlung achten, allerdings in einer sehr sensationslüsternen Weise. Dem Axel-SpringerVerlag, dem Herausgeber der Bild-Zeitung, einem Sensationsblatt mit der größten Auflage aller Zeitungen in Deutschland, wurde die Art, wie er Kindesmißhandlung ausnutzt, um Zeitungen zu verkaufen, besonders heftig vorgeworfen. Besonders ärgerte einige, mit denen ich sprach, ein Anklebeschild, das auf Millionen von Autos und LKWs geklebt war: auf dem stand "Ein Herz für Kinder". Nicht, daß der Gedanke etwa schlecht wäre, aber meine Gesprächspartner meinten, er sei sehr oberflächlich und hinterlasse den Eindruck, daß es kein Problem gäbe, solange man einen solchen Ankleber habe, besonders nicht im Hause des Trägers. Auf anderen Autoanklebern stand z. B. "Kinder haben keine Bremsen!" (ein Teil einer Verkehrssicherheitsaktion) und "Baby an Bord", ein Hinweis, daß ein Baby im Auto sei, damit andere Fahrer wüßten, daß sie besonders vorsichtig fahren sollten. Diese Aufkleber, obwohl gleich oberflächlich, haben nicht so viel Ärger erregt wie der "Ein Herz für Kinder"-Aufkleber. Ich hatte den Eindruck, daß der Widerstand, den ich spürte, gegen den Herausgeber und den anscheinend opportunistischen Charakter der Aktion gerichtet war.

Obwohl gelegentlich in seriösen Zeitungen Artikel und Serien erscheinen [22], neigt die Haftung der Presse im allgemeinen zur Sensationslust [23], und es ist schwierig, Lesematerial von guter Qualität für die Öffentlichkeit zu finden, außer dem von der Bundesregierung vertriebenen. Jedoch gibt es viele Bücher über das allgemeine Thema der Kindererziehung [24] sowie gute Zeitschriften, z. B. "Eltern".

Die Reakfionen der Behörde auf Kindesmißhandlung

Die staatlichen Sozialdienste und Justizbehörden tragen in erster Linie die Verantwortung für die Arbeit gegen die Kindesmißhandlung. Jedoch sind sie in den letzten Jahren in zunehmendem Maße unter Kritik geraten wegen einer kalten, sorglosen, bürokratischen und strafenden Haltung den Kindesmißhandlern gegenüber.

Meine Kontakte zu den öffentlichen Sozialdiensten war auf den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) Münchens beschränkt. Obwohl er sich in manchen Hinsichten von anderen sozialen Diensten unterscheidet, ist er zugleich auch typisch, indem er die Probleme der staatlichen Sozialdienste im allgemeinen teilt.

In der Stadt München werden sämtliche Sozialdienste vom Sozialreferat verwaltet. Dazu zählen u. a. die Sozialleistungen für Familien, Jugendliche, Alte, die öffentliche Fürsorge, Kriegsopferversorgung, Flüchtlingshilfe und Wohnungsversorgung. In den meisten Kreisen (Bezirken) ist das Büro für Kinderschutz im Jugendamt. In München wurde es aus internen politischen Gründen vom Jugendamt getrennt und zusammen mit anderen Diensten, die mit direkten Leistungen zu tun haben, als Allgemeiner Sozialdienst organisiert.

Der Allgemeine Sozialdienst, oder das in anderen Gegenden zuständige Jugendamt, beschäftigt Sozialarbeiter, die in Büros der verschiedenen Stadtteile zu finden sind. Die Sozialarbeiter sind nicht nur für Kindesmißhandlungsfälle zuständig, sondern haben eine große Menge von anderen Aufgaben, z. B. wirtschaftliche Unterstützung, Jugendberatung, Gesundheitsfürsorge, Altersunterstützung, Familienprobleme, Resozialisierung. Auf diesen Gebieten geben sie Auskunft und Beratung, begutachten die Lage und arrangieren Hilfeleistung in besonders schweren Fällen.

Das Verhältnis des ASD zur Kindesmißhandlung ist ungefähr folgendes: Wo ein Verdacht besteht, wird dieser dem ASD gemeldet, und ein Sozialarbeiter, der in dem betroffenen Stadtteil arbeitet, wird hingeschickt, um den Fall zu ermitteln. Weil der ASD ein gesetzliches Mandat hat, muß das Wohl des Kindes an erster Stelle stehen. Dies ist natürlich eine Ermessensfrage. Wenn die Umstände geeignet sind, d. h. wenn das Kind nicht in unmittelbarer Gefahr schwebt, versucht er vielleicht eine persönliche Behandlungsstrategie. Aber da er so viel anderes zu tun hat, wird er eher den Fall woandershin vermitteln. Den Umständen entsprechend wird die Sache vielleicht an andere Beratungsstellen überwiesen, darunter solche, die sich mit Alkoholoder medizinischen Problemen befassen.

Auf Grund von Kritik an den staatlichen Sozialdiensten wie dem ASD sind mehrere private Sozialdienste für Kindesmißhandlungsfragen gegründet worden (sie werden im Abschnitt 9 dieses Berichtes diskutiert). Der ASD würde Kindesmißhandlungsfälle an Privatdienste, wie z. B. das Kinderschutzzentrum (KSZ) München, überweisen, aber bis jetzt hat das KSZ München solche Uberweisungen abgelehnt. Vom Problem der Vertraulichkeit abgesehen, bleibt auch die Frage der Verantwortung für das Wohl des betroffenen Kindes, eine Verantwortung, die das KSZ München nicht übernehmen will. Der ASD befindet sich in einer Zwickmühle zwischen denjenigen, die weniger Strafen für mißhandelnde Eltern fordern und denen, die mehr verlangen. Der ASD genießt nicht die Freiheit, nur Selbstmeldefälle oder verhältnismäßig leichte Fälle anzunehmen wie das KSZ München es kann. Der ASD muß die allerschwierigsten Fälle annehmen; ganz gleich, ob er es will oder nicht, muß er in einer Angelegenheit etwas unternehmen, wenn die Amtsleitung dies anordnet.

Heute ist das Verhältnis zwischen dem ASD und dem KSZ München besser als in der Vergangenheit. Sie besprechen Fälle miteinander, arbeiten zusammen und überweisen sich bis zu einem gewissen Grad Fälle, mit denen sie befaßt sind. Es existiert jedoch die Möglichkeit für Konflikte, indem das KSZ München einer Familie bei großen Schwierigkeiten hilft und dabei zu lange wartet, den ASD einzubeziehen, und das Kind tatsächlich in der Zwischenzeit verletzt worden ist.

Der ASD kann auch beim Vormundschaftsgericht beantragen, das elterliche Sorgerecht zu entziehen, um das Kind zu schützen. Wenn es "ganz deutlich" eine kriminelle Angelegenheit ist, wird die Polizei dazugezogen Was eine kriminelle Angelegenheit ist oder nicht ist, ist eine Ermessensfrage und bringt eine Entscheidung mit sich die ganz sicher irgend jemandem mißfallen wird. Wenn die Polizei gerufen worden ist, ist ihre Beteiligung nicht mehr rückgängig zu machen.

Außer mit solchen Problemen werden die Sozialdienste mit feindseligen Eltern oder Nachbarn konfrontiert, die entweder böswillig eine Kindesmißhandlung melden oder sich weigern, bei einer Ermittlung mitzumachen. Gleichzeitig sind sie mit zuviel Arbeit, unzureichenden finanziellen Mitteln und mit politischen Auseinandersetzungen in und zwischen den Behörden belastet, so daß sie nur wenig auf einzelne Fälle eingehen können.

Ärzte haben mir gesagt, daß Ärzte und Krankenhäuser im allgemeinen hilfsbereit sind. Aber es ist auch klar, daß dies vom Standpunkt der Sozialarbeiter nicht immer genauso aussieht. Ärzte melden Mißhandlung nur ungern, da sie die Kritik der Kollegen und der Öffentlichkeit befürchten, welche meinen, daß sie die ärztliche Schweigepflicht verletzt haben (s. o.). Außerdem müssen sie unter Umständen als Sachverständige vor Gericht aussagen und haben Angst vor der Presse, vor dem Zwang der Staatsanwaltschaft usw.

Behandlungsmöglichkeiten für Mißhandler und mißhandelte Kinder



Obwohl verschiedene Programme für mißhandelnde Eltern existieren, wird in der Regel, wenn die Sache schon zur Kenntnis der Polizei gekommen ist, eine Strafe erteilt. Den Umständen entsprechend bedeutet dies Gefängnis oder Bewährungsfrist. Therapeutische Behandlung im Gefängnis gibt es kaum, obwohl psychiatrische Therapie auf Anordnung des Gerichtshofes besonders bei sexuellen Delikten verfügbar ist. Aus diesen Gründen bemüht man sich in den letzten Jahren, alternative und unabhängige Kindesmißhandlungsverhütungsund -behandlungsprogramme zu entwikkeln.

Das älteste und am meisten verbreitete Programm ist das des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB). Organisierter Kinderschutz in Deutschland hat eine lange Vorgeschichte, seit dem Jahr 1695. Im Jahre 1898 wurde die dem DKSB verwandteste Organisation, der "Verein zum Schutze der Kinder gegen Ausbeutung und Mißhandlung", gegründet. Er wurde im Jahr 1940 von den Nazis abgeschafft (der Verband wurde in die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) eingegliedert) und 1953 als Deutscher Kinderschutzbund neu organisiert. [25]

Dieser Organisation ist privat und existiert von Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Bußgeldern. Der Bund ist eine Organisation, die aus 285 Ortsverbänden, 11 Landesverbänden und 32000 Mitgliedern besteht (1981). Es wurde angegeben, daß der Bund drei Notaufnahmeheime für mißhandelte Kinder und 44 Sorgentelefone für Kinder und Jugendliche (1982) in Betrieb habe. Die Ortsvereine und Landesverbände arbeiten zum größten Teil mit unbezahlten ehrenamtlichen Kräften, die in Projekten der Familienberatung bis zur Betreuung der Kinder von ausländischen Arbeitern tätig sind.

Aber um die heutige Lage der Kinderschutzprogramme in West-Deutschland und die Umstände, die hierzu geführt haben, zu verstehen, muß man erst das Kinderschutzzentrum Berlin verstehen. Das KSZ Berlin steht als Modell des Wandels und als Indikator der Zukunftsrichtung der deutschen Kinderschutzarbeit.

Das KSZ Berlin und die hiesige Kinderschutzbewegung sind aus der Gesellschaftskritik und der Unruhe der späten 1960er und frühen 70er Jahre hervorgegangen. Im allgemeinen war dies eine Zeit, wo die für selbsverständlich gehaltenen Werte, Auffassungen und Ansichten der deutschen Mittelschicht in Frage gestellt wurden. Eine wichtige Gruppe von Werten, die ausführlich hinterfragt wurde, betraf die Beziehung zwischen Eltern und Kind. Diese Frage war der Brennpunkt eines Seminars an der Freien Universität Berlin im Sommer 1973 unter der Leitung von Prof. Dr. Reinhart Wolff. Insbesondere erforschte das Seminar Kindesmißhandlung als gesellschaftliches Problem in Deutschland und anderswo.

Das Seminar entdeckte bald, daß wenig Literatur über das Thema existierte und daß die vorhandene Literatur lediglich auf abweichende psychische Zustände als Ursprung des Problemes hinwies. Jedoch wiesen die eigenen Untersuchungen des Seminars auf kulturelle Gewohnheiten und auf aus dem industriegesellschaftlichen Milieu entstandene Verzweiflung als Ursprung des Problems hin. Ferner schien es, als ob wenig Hilfe - außer Haft und Gefängnis für betroffene Familien vorhanden wäre. Für hilfsbedürftige Familien gab es niemanden, an den sie sich wenden konnten.

Schließlich kam das Seminar zu der Uberzeugung, daß sich nichts ändern würde, wenn von den Teilnehmern nicht selbst etwas unternommen würde. Infolgedessen entschlossen sie sich, verzweifelten Eltern ganz unabhängig von den Behörden Hilfe anzubieten. Sie richteten ein Telefon in einer Jugendberatungsstelle ein, das dreimal in der Woche besetzt wurde und gaben die Rufnummer in der Nachbarschaft bekannt. Allmählich wurde angerufen, und zwar so oft, daß man das Bedürfnis nach einer solchen Dienstleistung statistisch beweisen konnte. Mit diesem Beweis in der Hand kontte man anfangen, Gelder durch Spenden zu sammeln, um eine eigene Beratungsstelle aufmachen zu können. Es wurden dann auch Gelder von öffentlichen Quellen, wie z. B. Bußgelder, der Lotterie und dem Berliner Senat beantragt.

Jedoch stellte der bloße Erfolg auf dem Gebiet die Unterstützung nicht sicher. Von Anfang an war das Projekt umstritten, nicht nur, weil die traditionellen Werte kritisiert wurden, sondern auch, weil manche Teilnehmer des Seminars bei der Studentenbewegung an der Freien Universität engagiert waren, die für viele radikale Unternehmungen verantwortlich war. Mit der Zeit entwickelte das Zentrum von sich aus politische Macht. Im Jahre 1977 zum Beispiel ist es dem Zentrum gelungen, die Stadtregierung Berlins zu zwingen, einen Bericht über die Lage mißhandelter und vernachlässigter Kinder in Berlin vorzulegen. Und später, im Jahre 1978, organisierte es in Zusammenarbeit mit der Freien Universität, das erste internationale Kindesmißhandlungsforum in Deutschland, an dem führende Forscher und Praktiker aus aller Welt teilnahmen.

Aber trotz Resten örtlichen Widerstandes war der Erfolg des Projektes nicht abzustreiten. Langsam entwickelte sich die Zusammenarbeit mit den Sozialbehörden und den Medizinern. Sozialarbeiter (d.h. als Individuen; denn Leiter des Sozialdienstes waren und sind immer noch von politischen Rücksichtnahmen beeinflußt) und (jüngere) Ärzte besprechen Fälle mit dem Zentrum und versuchen, Kontakte mit betroffenen Familien zu arrangieren, ohne die ärztliche Schweigepflicht zu brechen. Inzwischen versuchen es viele, regelmäßig zu verhindern, daß diesbezügliche Fälle der Polizei gemeldet werden; statt dessen wenden sie sich jetzt direkt an das KSZ Berlin.

Im Jahre 1979 bat das Bundesministerium für Familie, Jugend und Gesundheit das KSZ, ein Handbuch für Personen, die mit mißhandelten Kindern und deren Eltern arbeiten, herauszugeben. Obwohl das Zentrum zu dieser Zeit einen guten Ruf hatte durch ein früher erschienenes Buch [26] und durch Berichte, die in den Massenmedien veröffentlich wurden, gab dieses Buch zum ersten Mal ein praktisches Bild des Zentrums wieder. Dieses Buch hat wahrscheinlich mehr als alles andere geholfen, die Uberlegenheit des Programms im Lande zu etablieren.

Kurz danach ersuchte das BMFJG das Zentrum, ein Modell "Kinderwohngruppe" zu schaffen. Bisher - und zum größten Teil ist es immer noch so - sind mißhandelte Kinder und Kinder aus auf andere Weise belasteten Familien in Kinderheime oder Pflegefamilien um des Wohls des Kindes willen geschickt worden. Die Verhältnisse unter solchen Umständen sind oft nicht gut, weil die Kinder nicht nur wenig therapeutische Behandlung erhalten, sondern oft sogar behandelt werden, als ob sie selber an den Problemen ihrer Familie Schuld wären, auch wenn sie selber nicht unbedingt delinquent oder schwererziehbar sind.

Diese alternativen Lebensarrangements sind für Kinder von Familien mit äußerst extremen Problemen geeignet. Sie beabsichtigen, eine familienartige Atmosphäre - eine behagliche Umgebung - zu schaffen, worin speziell ausgebildete Sozialarbeiter mit den Kindem arbeiten, um deren Familienprobleme überwinden zu können. Gleichzeitig gibt man hierdurch den Eltern Zeit und befreit sie von ihren Kindern, damit sie an ihren eigenen Problemen arbeiten können. Im Moment gibt es nur ein solches Heim mit sechs Angestellten, die neun Kinder vom Säuglings- bis zum Jugendalter betreuen. Die Kinder, die im Schulalter sind, gehen weiterhin in die Schule (wenn sie zu jung sind, allein zu fahren, werden sie in die Schule gebracht). Sie spielen, helfen bei der Hausarbeit, und werden beraten, wenn das nötig ist. Die Eltern dürfen sie besuchen, und viele machen es auch. Teilnahme an dem Programm ist vollkommen frewillig, was die Familie betrifft, und man informiert die Behörden nicht, wer daran teilnimmt. Die Heime werden lizensiert, und das ganze Arrangement wird auch von der Stadt Berlin genehmigt.

Diese Projekt, welches auch in Gütersloh ausprobiert wird, scheint erfolgreich zu sein. Obwohl Pläne bestehen, es auszubauen, werden finanzielle Fragen von der Regierung gestellt. Das Verhältnis von sechs Angestellten zu neun Kindern ist allerdings für die Abgeordneten schwer zu akzeptieren, und deswegen werden die Gelder höchstwahrscheinlich gekürzt. Ob das Konzept mit weniger Mitarbeitern funktionieren kann, ist fraglich.

Die zukünftige Finanzierung des Kinderschutzzentrums Berlin verspricht, problematisch zu werden. Die meisten Subventionierungen laufen schon 1982 aus, und wie es weiter gehen wird, ist fraglich. Die Belegschaft umfaßt jetzt etwa zwanzig Leute, die von verschiedenen Quellen unterstützt werden. Es ist noch nicht klar, woher neues Geld kommen soll. Die Zahl der bezahlten Mitarbeiter und die Aktivitäten müssen vielleicht gekürzt werden.

Wenn man die Geschichte und Struktur des Kinderschutzes in Deutschland verstehen will, muß man wissen, daß die Entwicklung des Kinderschutzzentrums Berlin vom DKSB völlig unabhängig war. Historisch gesehen hat sich der DKSB hauptsächlich rnit Tätigkeiten befaßt, die beabsichtigten, die Umgebung der Kinder schöner und weniger gefährlich zu machen, wie z. B. mit der Verbesserung der Spielplätze, Verkehrssicherheit, Festen für Kinder usw. Das Kinderschutzzentrum Berlin füllte eine Lücke in dem DKSB-Programm. Obwohl manche der Meinung sind, daß die Entwicklung des KSZ Berlin keine politische Bedeutung in bezug auf den DKSB gehabt hat, wollen andere ganz deutlich behaupten, daß der DKSB unter einem wesentlichen Druck von innen und außen stehe, die neue Richtung ernst zu nehmen. Was manche als eine traditionelle und überall vorhandene und elternfeindliche Haltung betrachten, wurde neulich auf einem Autoankleber gedruckt, der im Auftrag des DKSB herausgegeben wurde. Darauf geschrieben stand: "Nur Schinder schlagen Kinder." Diese in aller Öffentlichkeit ausgedrückte Meinung hat viel Ärger zwischen dem KSZ Berlin und dem DKSB verursacht (aber um gerecht zu sein, auch innerhalb des DKSB). In der letzten Zeit hat sich die neue Bewegung auch in den Landesverbänden des DKSB gezeigt. Ein Professor der Erziehungswissenschaft ist als Präsident des DKSB gewählt worden. Damit wurde die traditionelle Dominanz der Mediziner beendet.

Zum Schluß noch eine Bemerkung über Kindesmißhandlung und die Lage der ausländischen Arbeiter in West-Berlin. WestBerlin ist die drittgrößte türkische Stadt der Welt (nach Istanbul und Ankara) mit einer türkischen Bevölkerung von schätzungsweise mehr als 200000 Einwohnern. Wie auch anderswo in Deutschland hat das KSZ Berlin kaum Kontakt zur türkischen Bevölkerung. Diese ist durch praktisch unüberwindliche sprachliche und kulturelle Barrieren nach außen abgeschottet. Außer diesen Problemen ist die türkische Gemeinde mit internen politischen Konflikten durchdrungen, die äußerst ernst sind und oft gewaltätig ausgetragen werden. Diese Konflikte sind damit verbunden, wie die Türken der deutschen (westlichen, industriellen, progressiven) Gesellschaft gegenüberstehen. Deshalb kann Kontakt mit dem KSZ Berlin schwere politische Folgen für die Betroffenen haben. Kontakt, den das KSZ Berlin mit der türkischen Gemeinde hat, gibt es hauptsächlich dank einiger individueller Türken, die sozial aktiv sind, z. B. mit einem Lehrer oder einer Helferin in einem Frauenhaus. Es ist klar, daß ein Kontakt zu türkischen Familien nur durch solche Verbindungen aufgenommen werden kann. Auf jeden Fall ist die Aussicht auf effektiven Kinderschutz unter den Türken in Berlin nicht gut.

Die Erfahrung und Philosophie des Kinderschutzzentrums Berlin hat die Entwicklung anderer Kinderschutzprogramme in Deutschland gefördert und beeinflußt, darunter und am bemerkenswertesten das Kinderschutzzentrum München, worüber später in diesem Band berichtet wird.

Zum Schluß müssen die Kinderzentren erwähnt werden, die von Prof. Dr. Hellbrügge in München und Pof. Dr. Pechstein in Mainz gegründet worden sind. Obwohl sie sich nicht hauptsächlich mit Kindesmißhandlungsfällen befassen, sind sie doch von großer Bedeutung für die Frühdiagnostik und Prävention der Kindesmißhandlung sowie für die Aus- und Fortbildung des professionellen und paraprofessionellen Kinderschutzpersonals.

Die Kinderzentren, von denen 300 geplant sind, haben sich aus einem neuen medizinischen Fachgebiet "Sozialpädiatrie" entwickelt [27]. Statt das Kind nur als einen Erwachsenen zu betrachten, versucht die Sozialpädiatrie, das Kind als ein sich entwickelndes Wesen anzusehen, das in einem menschlichen Milieu aufwächst. Um diesen Prozeß besser zu verstehen, haben die Gründer umfangreiche Daten über das Wachstum des Kindes gesammelt, auf Grund derer man den jeweiligen Entwicklungsstand eines Kindes ermessen und bewerten und eine angemessene Behandlung, wenn nötig, vorschlagen kann. Die Zentren werden von öffentlichen und privaten Geldern subventioniert, und die Dienstleistungen sind für den Patienten kostenlos. [28]

Es ist nicht üblich, daß die Zentren mißhandelte Kinder zu sehen bekommen, obwohl sie gelegentlich Fälle im Auftrag des Jugendamtes begutachten. Die meisten Kinder, die sie sehen, sind auf irgendeine Art behindert, sogenannte "high risk"Kinder. Während sie selten mit klaren Kindesmißhandlungsfällen befaßt sind, übernehmen sie Fälle beginnender Mißhandlung oder Vernachlässigung, die anscheinend aus Lieblosigkeit oder Feindseligkeit der Mutter dem Kind gegenüber entstehen. Das allerdings ist schon lange als symptomatisch für ein Eltern-Kind-Verhältnis erkannt worden, das zur ernsten Mißhandlung oder Vernachlässigung führen kann.

Die Zentren stellen medizinisches, psychologisches, und sozialpädagogisches Personal ein, das als interdisziplinäres Team den körperlichen, sozialen und seelischen Zustand des Kindes begutachtet und, wenn nötig, angemessene Beratung oder andere Behandlung arrangiert. Die Teilnahme an dem Programm ist freiwillig, und wie bei allen freiwilligen Programmen hängt sein Erfolg von der Mitarbeit der Eltern ab. Wenn die Eltern zur Zusammenarbeit motiviert sind, kann man Erfolge nachweisen. Wenn sie nicht mitarbeiten, sind die Programme weniger erfolgreich.

Die Gründer der Zentren vertreten die Meinung, daß die ersten drei Jahre im Leben eines Kindes die allerwichtigsten sind, und das Kind deswegen eine stabile, konstante Beziehung zu einer bestimmten Person - am besten der natürlichen Mutter - während dieses Zeitraums braucht. Aus diesem Grund sind sie sehr gegen den Trend, Kinderkrippen zu errichten und Tagesmütter einzusetzen [29]. Durch diese Haltung setzen sie sich in direkten Gegensatz zu anderen, die sich auch dem Kampf gegen die Kindesmißhandlung widmen und glauben, daßTagepflegeeinrichtungen notwendig seien, wenn Mütter arbeiten.

Es gibt auch andere Kinderschutztätigkeiten in Deutschland. Viele Kirchen geben Familienberatung und haben Sorgentelefone. Außerdem gibt es den Verband "Neue Erziehung" [30], der Selbsthilfegruppen für Eltern organisiert. Im Falle daß mißhandelte Kinder Behandlung brauchen, können die eben erwähnten Kinderzentren eine kurzfristige, stationäre Behandlung für schwer mißhandelte Kinder anbieten, vergleichbar der Einlieferung in Krankenhäuser und Kliniken. Pflegefamilien und Kinderheime werden vom Gericht in Fällen der Trennung des Kindes von seiner Familie benutzt. Diese Heime, die aus den Waisen- und Kinderheimen der Vergangenheit entstanden sind, werden in zunehmendem Maße wegen der schlechten Verhältnisse angegriffen, die dort herrschen. Sie werden oft mit Gefängnissen für

Kinder verglichen, die nichts begangen haben. Private Hilfsorganisationen, wie z. B. Rotary und Kiwanis, setzen sich ein, neue Einrichtungen als Alternativen für vernachlässigte Kinder zu schaffen. Auch die Kinderwohngruppen in Berlin und Gütersloh sind in dieser Richtung wichtige Experimente.

Aus- und Fortbildung für den Kinderschutz

Das Hauptausbildungsprogramm für Kinderschutzarbeiter scheint in Berlin unter der Leitung von Prof. Dr. Wolff konzentriert zu sein. Als Teil seiner führenden Arbeit hat er einen Lehrgang für die Kinderschutzarbeit entwickelt [31] und ein Handbuch für Kinderschutzarbeiter im Auftrag des BMJFG zusammengestellt, das in vielerlei Hinsicht den in Amerika erhältlichen Handbüchern vorzuziehen ist, insbesondere was das Erkennen von Mißhandlungserscheinungen angeht [32]. Andere Universitäten und Hochschulen haben Studiengänge, die sich auf Kindesmißhandlung beziehen. Sie sind hauptsächlich an Fachhochschulen für Sozialarbeit, pädagogischen Hochschulen, an medizinischen und psychiatrischen Instituten und dergleichen zu finden.

Der DKSB, wie erwähnt, wie auch die Kinderschutzzentren sind ebenfalls in großem Maße dabei, professionelle und paraprofessionelle Kinderschutzarbeiter auszubilden. Der DKSB steht wahrscheinlich an erster Stelle, was Information anbetrifft, sowie dabei, kinderfreundliche Gesetze mit Hilfe einer Lobby durchzusetzen. Andere Gruppen, wie z.B. die Aktion Jugendschutz33, sind in diesem Feld auch aktiv. Viele Kirchengemeinden sind, wie bereits erwähnt, auch in Familienangelegenheiten tätig. Es scheint mir sogar, daß die Kirchen sich in Deutschland viel mehr für Familienprobleme interessieren als in den USA. Die Menge der Organisationen, die mit dem Kindeswohl und mit Familienverhältnissen zu tun haben, ist enorm. Es hat nicht nur der DKSB einen Ortsverband in fast jeder Ortschaft, sondern kirchliche Gruppen sind beinahe genauso weit verbreitet. Kinderkrippen und Tagesmütter mit Plätzen für 1570407 Kinder sind im Moment vorhanden. [34]

Die Regierung, d. h. das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, gibt darüber hinaus viele Broschüren und Bücher heraus und unterstützt Informationskampagnen für die Öffentlichkeit. Wie erwähnt, fördern auch Landes-, Städte- und Gemeinderegierungen solche Aktivitäten. Allerdings machen die Konkurrenz mit anderen Interessen um die wenigen öffentlichen Gelder und das geringe Interesse der Öffentlichkeit es schwierig, die Kinderschutzarbeit zu finanzieren. Jeder, mit dem ich sprach, klagte über den ewigen Mangel an Geld.

Schlußbemerkungen

Nachdem ich in die USA zurückgekehrt war, wurde ich von meinen Kollegen und Freunden wiederholt gefragt: "Ist Kindesmißhandlung in Deutschland so schlimm wie bei uns?" In der Tat habe ich nicht gewußt, wie ich die Frage beantworten sollte. Der Schwierigkeiten mit der Definition und der Statistik wegen, weiß ich nicht, wie "schlimm" es in den USA ist, geschweige denn in Deutschland. Was jedoch wichtig ist, ist, daß eine steigende Anzahl von Deutschen das Problem als ernst wahrnimmt. Außerdem reagieren diese auf ihre Wahrnehmung und sind eifrig dabei, Daten und erfinderische Programme zu entwikkeln, um mit dem Problem fertig zu werden. Diese Programme sind wichtig und sollten weiter erforscht werden. Dieses Projekt hat gezeigt - mir jedenfalls - daß wir Amerikaner viel von anderen Ländern zu lernen haben. Durch solche vergleichende Forschung bin ich zur Ansicht gekommen, daß wir nicht selbsgefällig glauben sollten, daß unsere Lösungen die einzigen oder sogar die besten sind. Es ist ernüchternd - und auch Angst erregend - zu entdecken, wie andere Menschen bei uns Amerikanern, manchmal unkritisch, Führung suchen.

Und zum Schluß möchte ich mich bei denen, die meine Reisen finanziert haben und bei meinen Gastgebern, insbesondere Herrn Prof. Dr. Kurt Nitsch, bedanken, ohne dessen Hilfe gleich am Anfang die anderen Kontakte schwierig, wenn nicht unmöglich anzubahnen gewesen wären. Die Wärme und Gastfreundlichkeit, mit der mich n~eine Gesprächspartner empfangen haben, hat mich gerührt, und ich möchte ihnen hiermit meinen Dank aussprechen.



Anmerkungen

1 Die Probleme des Definierens wirken sich stark auf den Versuch aus, Kindesmißhandlungen statistisch zu erfassen. Besonders das sog. Dunkelfeld der Kindesmißhandlungen bleibt dabei ein Feld fur Spekulationen. Statt hier erneut die vorliegenden of fiziellen Statistiken darzustellen und ihre mangelhafte Aussagekraft zu kritisieren, verweise ich auf die Arbeiten von E. Heinsen: Wie groß ist das Ausmaß von Gewalt gegen Kinder? Probleme mit Zählungen und Schätzungen zur Kindesmißhandlung, in: Honig 1982, S. 95-126, und von G. Guttmann W. Klima: Möglichkeiten und Aussagewert einer Dunkelfeldforschung über Kindesmißhandlung, in: Journal für Sozialforschung 22, 1982, S. 503512.

2 R. Wolff: Kindesmißhandlungen und ihre Ursachen, in: H. Bast u. a. 1975, S. 24.

3 Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit: Mißhandlung von Säuglingen und Kleinkindern. Erkennen und Helfen, Bonn 1979.

4 Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit (Hg.): Kindesmißhandlung Kinderschutz. ein Uberblick, Bonn 1980, S. 6 (Autoren: R. Wolff und U. Wittenhagen).

5 G. Biermann: Kindeszüchtigung und Kindesmißhandlung, München 1969; G. Arnmon: Kindesmißhandlung, München 1979; G. Zenz: Kindesmißhandlung und Kindesrechte, Frankfurt 1979.

6 Es fällt auf, daß die Autoren der BMJFGBroschüre (1980) für ihre Zusammenstellung polizeilich bekannter Fälle von Kindesmißhandlung und -vernachlässigung (a. a. O., S. 10f.) Delikte zusammengestellt haben, deren Opfer Kinder geworden sind, daß sie dabei aber die kindspezifischen Delikte des StGB - mit Ausnahme des 170d und des 223b - nicht berücksichtigten.

7 Vgl. im Grundgesetz der Bundesrepublik zum Beispiel folgende Artikel: 2, 6, 170d, 174, 176, 217, 221, 223b, 235. Die Definition des Eltern-Kind-Verhältnisses, auf dem das rechtliche Verständnis von Kindesmißhandlung basiert, hat ihre gesetzliche Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das gesamte Vierte Buch des BGB befaßt sich mit der Familie (vgl. 1626, 1627, 1631, 1634, 1664, 1666, 1666a, 1674, 1675, 1693, 1696).

8 R. Brachmann: Kinderschutz im Spiegel der Geschichte, in: Kinderschutz Aktuell 1978, S. 4-6.

9 Dazu ausführlich G. Zenz, a. a. O.

10 Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit: Hilfen für die Familie, Bonn 20 1980

11 E. Trube-Becker: Ärztliche Schweigepflicht und Kindesmißhandlung, in: Medizinische Klinik 62, 1967, 30, S. 1398-1400; ders.: Schweigepflicht und Zeugnisverweigerungsrecht des Arztes bei Delikten gegen das Kind, in: Münchener Medizinische Wochenschrift 114, 1972, 9, S. 389-392.

12 Vgl. Biermann, a. a. O.; Ammon, a. a. O.; E. Trube Becker: Zur Kindesmißhandlung, in: Medizinische Klinik 59, 1964, 42, S. 19491653.

13 Vgl. Zenz, a.a.O.; K. Rutschky (Hg.): Schwarze Pädagogik. Quellen zur Naturgeschichte der bürgerlichen Erziehung, Frankfurt 1977; H. Bast/A. Bernecker/I. Kastien/ G. Schmitt/it. Wolff: Thesen über Möglichkeiten und Grenzen des Kinderschutzes, in: H. Bast u. a. 1975, S. 293-298; H. Petri/M. Lauterbach: Gewalt in der Erziehung. Plädoyer zur Abschaffung der Prügelstrafe, Frankfurt 1975.

14 A. Ende: Damit's kein Prachtkind wird: Kindheit in Deutschland, in: psychologie heute 7/1980, 12, S. 37-42; ders.: Kinderfeindlichkeit - Gibt's die?: eine Polemik zum vergangenen Jahr des Kindes, in: Kindheit 2/ 1980, 1, S. 77-80; W. Dombrowsky: Notizen zum Verhältnis von Kinderfeindlichkeit, Kinderkultur und Emanzipation, in: Jugendschritenwarte 31, 1979, 2, S. 20-24; M. -S. Honig: Welcher Tropfen brings das Faß zum Uberlaufen? Latente Gewalt im Familienalltag, in: Sartorius, W. (Hg.) 1979, S. 31 40.

15 Vgl. Schatzman: Die Angst vor dem Vater, Reinbek 1974.

16 J. Pechstein: Sind mehr Kinderkrippen wünschenswert?, in: Fortschritte der Medizin 29, 1971, 18, S. 75-759.

17 E. Trube-Beck:r: Körperliche Mißhandlung von Kindern, in: Kriminalistik 1980, S. 111115; ders.: Gewalt gegen das Kind. Vernachlässigung, Mißhandlung, sexueller Mißbrauch und Tötung von Kindern, Heidelberg 1982.

18 Vgl. R. Lempp: Psychological damage to children as a result of sexual offences, in: Child abuse and neglect 2, 1978, S. 243-245.

19 Vgl. E. Brongersma: Die Rechtsposition des Pädophilen, in: Monatsschrift für Knminologie 63, 1980, 2, S. 97-108; A. Schwarzer: Alice Schwarzer im Gespräch mit Günter Amendt: Wie hei macht Pädophilie?, in: Emma 1980, 4,S. 26-31, dies.: Emanzipiert Pädophilie?, in Emma 1980, 4, S. 5.

20 Ein von der schwedischen Regierung eingesetztes "Komitee für Sexualverbrechen" hat im Februar 1983 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sexuelle Beziehungen zwischen Geschwistern bzw. Eltern und Kindern von der Strafandrohung befreit, sofem alle Beteiligten älter als 18 Jahre sind. Im Vordergrund des geplanten Sexualstrafrechts sollen nicht die biologischen, sondern die Abhängigkeitsverhältnisse stehen; daher werden leibliche und Adoptiveltern gleichbehandelt. Derselbe Gesetzentwurf läßt das Verhalten der Frau nicht mehr als Strafminderungsgrund bei Vergewaltigungen zu und verschärft die Schutzbestimmungen für Kinder, indem Aufforderungen, für pornographische Fotos zu posieren, unter Strafe gestellt werden (Frankfurter Rundschau vom 16. Februar 1983). In Deutschland ist die Diskussion über diese Frage durch ein Memorandum der Humanistischen Union vom November 1982 wieder aktuell geworden. In Schweden gibt es seit dem 1. Juli 1979 ein gesetzliches Verbot, Kinder mit Prügeln zu bestrafen (Ziegert 1982).

21 Vgl. B. Bettelheim: Schule als Stätte der Entmutigung, in: Kinderschutz Aktuell 1980, 2, S. 8-10; J. Esser: Angstinstanz Schule, in: Kinderschutz Aktuell 1978, 2, S. 22-25; H. -D. Kübler: Fernsehen als kindliche Erlebniswelt, in: Kinderschutz Aktuell 1980, 2, S. 13 17; K. Nitsch: Leistungsdruck als Ursache seelischer Mißhandlung, in: Österr. Ärztezeitung 23, 1979, 9, S. 565; ders.: Fernsehen und Gewalt, in: Medizinische Welt 31, 1980, 4; K. Wünsche: Strafe, Angst, Vereinzelung - oder: ,da helfen nur noch Prügel'. Anmerkungen zum täglichen Kleinkrieg in der Hauptschule, in: Bast u. a. 1975, S. 201-208; Autorenkollektiv: Täglicher Terror . . . Bericht über ein Grundschulpraktikum, in: Bast u. a. 1975, S. 209-221.

22 Z.B. K. W. Reinhardt: Kindesmißhandlung in Deutschland, in: Die Welt vom 21., 22. und 23.Junil980; M. v. Marcard: "Hilfe helft uns!" Wenn Eltern gewalttätig werden, in: DIE ZEIT vom 18. April 1980.

23 Z. B. P. Leitner: Inzest: Liebe, über die man nicht spricht, in: Neue Revue 1980, 5.

24 Z.B. C. Spahn (Hg.): Der Elternführerschein, München 1976.

25 Die Angaben beziehen sich auf das Fortbestehen der "Mitteilungen", der Zeitschrift des Vereins. Brachmann (1972) gibt an, der Verein sei bereits 1933 verboten worden. Diese Differenz allein sollte Anlaß genug sein, sich mit dem organisierten Kinderschutz während der Zeit des Nationalsozialismus genauer zu beschäftigen.

26 H. Bast/A. Bernecker/I. Kastien/G. Schmitt/ R. Wolff (Hg.): Gewalt gegen Kinder. Kindesmißhandlungen und ihre Ursachen, Reinbek 1975.

27 H. G. Schlack: Das sozialpädiatrische Konzept der Entwicklungsförderung behinderter Kinder, in: Fortschritte der Medizin 97, 1979, 39, S. 1745-1750.

28 J. Pechstein: Sozialpädiatrische Zentren für behinderte und entwicklungsgefährdete Kinder, in: Deutscher Bildungsrat. Gutachten und Studien der Bildungskommission 53. Sonderpädagogik 6, Stuttgart 1975; ders.: Sozialpädiatrische Zentren in der Bundesrepublik Deutschland, in: Fortschritte der Medizin 91, 1979, 40, S. 1775-1777.

29 J. Pechstein: Sind mehr Kinderkrippen wünschenswert?, in: Fortschritte der Medizin 29, 1971, 18; ders.: Kinderärztlicher Widerspruch zum ,Projekt Tagesmütter', in: der Kinderarzt 1974, 10.

30 Bundesverband Neue Erziehung: Eltern helfen Eltern, Bonn 1980.

31 R. Wolff: Unterrichtsplan für eine soziologische Anfänger-Ubung zum Thema: Gewalt gegen Kinder- Kindesmißhandlungen und ihre geseHschaftlichen Ursachen, in: Bast u.a., Gewalt gegen Kinder ..., Reinbek 1975, S. 357-364.

32 Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit: Mißhandlung von Säuglingen und Kleinkindern. Erkennen und Helfen, Bonn 1979.

33 Die Aktion Jugendschutz (AJS) hat in den letzten Jahren eine wachsende Bedeutung für die Fortbildung von professionellen Mitarbeitern in der Kinderschutzarbeit gewonnen (vgl. AJS 1970). Die Seminare der AJS werden häufig in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern der Kinderschutzzentren und auf der Basis des BMJFG-Handbuchs (1979) veranstaltet.

34 Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit: Hilfen für die Familie, Bonn 1980.



Return to Publications

Home page

Top