Aus: Jahrbuch der Kindheit I: Kinderleben in Geschichte und Gegenward. C. Büttner und A. Ende
(Hrsg.). Weinheim und Basel, Beltz Verlag, 1984. S. 237-252.
Soziologe Charles Mc.Gehee schaut als Fremder auf deutsche Verhältnisse: Sind wir in der
Bundesrepublik besonders kinderfeindlich oder kinderfreundlich? Welche Vergleiche lassen sich
mit amerikanischen Verhaltnissen anstellen?
CHARLES L. McGEHEE
Kindesmißhandlung und Kinderschutz
Ein amerikanischer Blick auf Verhältnisse in der
Bundesrepublik Deutschland
In den letzten Jahren ist das Problem der Kindesmißhandlung ein wichtiges Thema in den
Vereinigten Staaten und Europa geworden. Als Sozialwissenschaftler, Lehrer und Forscher habe
ich mich beruflich seit einigen Jahren mit dem Thema befaßt. Während dieser Zeit habe ich
bemerkt, daß die Literatur, die in Amerika vorhanden war, sich hauptsächlich mit der
englischsprachigen Welt befaßt. Im allgemeinen steht den amerikanischen Sozialwissenschaftlern
wenig Literatur über Kindesmißhandlung in der übrigen Welt zur Verfügung.
Schon lange habe ich persönlich Kontakt mit und Interesse an Deutschland gehabt und beherrsche
die Sprache. Im Sommer 1980 und im Sommer 1981 konnte ich diesem Interesse nachgehen, und
meine Fertigkeit kam mir zugute als ich durch die Bundesrepublik reiste und diverse Leute, die
sich beruflich mit dem Gebiet der Kindesmißhandlung befaßten, interviewte, um der
englischsprechenden Welt darüber berichten zu können.
Insbesondere suchte ich Auskunft über folgende Themen:
- Probleme des Definierens der Kindesmißhandlung im Justizsystem, in den Sozialdiensten, unter
Wissenschaftlern und anderen Fachleuten auf dem Gebiet.
- Die Art und Weise, in der die deutschen Gesetze Familien und deren Behandlung von Kindern in
Betracht ziehen; d. h. wie die Gesetze die Interessen und Rechte der Kinder schützen, das Melden
der Kindesmißhandlung fördern, von Gerichten angeordneten Kinderschutz regeln und wie, und
unter welchen Umständen, das elterliche Sorgerecht unterstützt oder entzogen wird, usw.
- Faktoren, die zur Kindesmißhandlung beitragen, wie z.B. die sozial-ökonomischen Merkmale
mißhandelnder Eltern; seelische, zwischenmenschliche, kulturelle und situative Faktoren; die
Eigenschaften mißhandelter Kinder usw.
- Die Folgen der Kindesmißhandlung für das Kind: z. B. ob das Kind später seine eigenen Kinder
mißhandelt; Verbrechen und Delinquenz, Geistesstörung und von der Norm abweichendes
Verhalten, Labilität usw.
- Probleme bei öffentlichen und privaten Einrichtungen, wenn diese auf Kindesmißhandlung
reagieren, d. h. bei der Schule, Polizei, bei Ärzten, Krankenhäusern, sozialen Diensten usw.
- Einstellung der Öffentlichkeit zur Kindesmißhandlung, d. h. Ansichten der Politiker, Kirchen,
Massenmedien, Gemeinden, Nachbarn, Familien usw.
- Behandlungsmöglichkeiten für mißhandelnde Eltern und mißhandelte Kinder, z. B. individuelle
Therapie, Familientherapie, Selbsthilfeprogramme, Zwangsprogramme, Notmeldedienste,
Notaufnahmekrippen, Pflegefamilien, Haft, Strafen usw.
- Sexuelle Mißhandlung und Ausnutzung, z.B. Inzest, andere sexuelle Vergehen mit Kindern,
Kinderprostitution und Pornographien usw.
- Seelische Mißhandlung.
- Ausbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten für Professionelle und Paraprofessionelle.
Problematik der Definition von Kindesmißhandlung
Schon lange ist das Definieren der Kindesmißhandlung als eines der schwierigsten Probleme
erkannt worden. Wegen der unterschiedlichen Verhaltenskritierien, wie auch unterschiedlicher
Ansichten über Methoden und Werte der Erziehung bleibt die Definition immer fragwürdig.[1] In
dieser Beziehung ist das Problem in Deutschland nicht anders als in anderen Ländern.
In der deutschen Literatur wie in praktischen Hilfen findet man eine Neigung, amerikanischen
Definitionsversuchen zu folgen. Wolff zum Beispiel schlägt vor, einer Definition nach Gil zu
folgen: "Kindesmißhandlung stellt eine nicht zufällige, gewaltsame, physische und/oder psychische
Beeinträchtigung oder Vernachlässigung des Kindes durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten
dar, die das Kind schädigt, verletzt, in seiner Entwicklung hemmt und die gegebenenfalls zum
Tode führt." [2] In einer Veröffentlichung des Bundesministeriums für Jugend, Familie und
Gesundheit sagt Wolff, einer der Verfasser, folgendes über Kindesmißhandlung: "(Sie) ist eine
nicht zufällige bewußte oder unbewußte gewaltsame psychische oder physische Schädigung, die in
Familien oder Institutionen (z. B. Kindergärten, Schulen, Heimen) geschieht und die zu
Verletzungen, Entwicklungshemmungen oder sogar zum Tod führt und die das Wohl und die
Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht."[3] Wie wenn diese Definition nicht umfassend
genug wäre, definiert der Autor Kindesmißhandlung später noch umfassender:
"Kindesmißhandlung ist nicht allein die isolierte gewaltsame Beeinträchtigung eines Kindes. Die
Mißhandlung von Kindern umfaßt vielmehr die Gesamtheit der Lebensbedingungen, der
Handlungen und Unterlassungen, die dazu führen, daß das Recht der Kinder auf Leben, Erziehung
und wirkliche Förderung beschnitten wird. Das Defizit zwischen diesen ihren Rechten und ihrer
tatsächlichen Lebenssituation macht die Gesamtheit der Kindesmißhandlungen aus."[4] Die meiste
Literatur reflektiert diese Haltung, obwohl nur wenige, die darüber schreiben, das Problem zu
definieren versuchen. Anscheinend nehmen sie an, daß die Leser wissen, was Kindesmißhandlung
sei. Dies gilt für so bekannte Forscher wie Biermann, Ammon und Zenz.[5]
Bei Interviews und dem Lesen von Gesetzen hat sich mir ein ähnliches Bild gezeigt. Es scheint
offenbar eine Neigung zu existieren, alles Negative, was einem Kind zustößt, als "Mißhandlung"
anzusehen, ohne Rücksicht darauf, was es war oder wer dies verursacht hat. Wenn beispielsweise
ein Kind in einem Park von einem Fremden überfallen wird, würden die meisten diese Tat als
Kindesmißhandlung betrachten, während dies in den USA wahrscheinlich nicht so gesehen würde
(in den USA würde dies als Körperverletzung ausgelegt werden, ganz gleich, wie alt das Opfer
wäre). Diese Interpretation spiegelt sich auch in den statistischen Berechnungen wider in der
Weise, daß alle Delikte, die gegen Kinder begangen werden - und nicht nur die, welche
ausdrücklich von Eltern oder beaufsichtigenden Personen ausgeführt werden - eingeschlossen
sind.[6] Ein Beweis für das Bedürfnis, Kindesmißhandlung so umfassend zu begreifen, sind die
Bemühungen des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) um neue Gesetze, welche Autofahrern,
die Kinder anfahren, mehr Verantwortung aufbürden, und um mehr Kinderspielplätze in
Innenstädten. Gleichfalls liest man in Deutschland mehr über das Mißhandeln von Kindern in den
Schulen als in der amerikanischen Literatur.
Stellung der deutschen Gesetze zur Familie und deren Behandlung der Kinder
Die Unterschiede zwischen dem amerikanischen und deutschen Rechtssystem in Beziehung zur
Behandlung von Kindern sind wesentlich. Um die Systeme zu vergleichen und den Lesern
gleichzeitig ein wenig mit dem System bekannt zu machen, möchte ich erklären, daß das
amerikanische System, obwohl es kodifizierte Gesetze hat (d.h. von Parlamenten erlassene
Gesetze), überwiegend auf der Präzedenz historischer Fälle gegründet ist. Durch diese Fälle hat
sich ein Rechtskörper gebildet, auf den man sich beruft, um Taten, die vor einen Gerichtshof
gebracht werden, zu verteidigen oder dagegen Einspruch zu erheben. Die Anzahl der
substantiellen Gesetze ist verhältnismäßig gering, und diese sind allgemein. Das deutsche Recht,
wie das europäische Recht im allgemeinen, sucht alle Umstände und Variablen in die spezifischen
Bedingungen des schriftlichen Gesetzes einzuschließen. Da alle Gesetze schriftlich fixiert und
durch parlamentarische Verfahren verabschiedet worden sind, sind alle betreffenden Fragen durch
die politische Debatte geklärt worden. In dem amerikanischen System wird das Interpretieren und
Anwenden des Rechts eher von Laune und Willkür beeinflußt.
Während das amerikanische vorgeschriebene Recht den Kindern selten einen speziellen Schutz
bietet oder sich spezifisch auf Familienverhältnisse bezieht, geschieht dies im deutschen Recht oft.
Obwohl das amerikanische Fallrecht (und das angelsächsische Gewohnheitsrecht, woraus es
stammt) Kinderschutzprinzipien einschließt, suggeriert die Existenz solcher Prinzipien im
deutschen kodifizierten Recht und auch im Grundgesetz eine positive und bewußte politische
Rücksichtnahme auf die Lage der Kinder in der Gesellschaft: etwas, was das Gewohnheitsrecht
und das Fallrecht nicht tun.[7]
Es scheint, daß der deutsche Gesetzgeber sich viel Mühe macht, die Interessen von Kindern und
Eltern in das Gesetz einzuarbeiten, mehr, meines Erachtens, als in Amerika. In dieser Beziehung
glaube ich auch, daß das Kinderwohl im deutschen Recht eher als Frage der Verantwortung der
Gemeinschaft den Kindern gegenüber gesehen wird denn als eine Frage der persönlichen Rechte
und Verantwortung der einzelnen Eltern. Aber ehe man den Schutz, den das deutsche Recht den
Kindern leistet, bewundert, sollte man bemerken, daß schon in der Weimarer Verfassung vom
Jahre 1922 behauptet wurde: "Jedes deutsche Kind hat ein Recht auf Erziehung zur leiblichen,
seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit.[8] Wenn man die heutigen Sorgen über
Kindesmißhandlungen betrachtet, ist es klar, daß die Meinung, die im damaligen Grundgesetz
ausgedrückt wurde, in der Praxis nicht immer realisiert wird. In Wirklichkeit zeigt die
Spezifikation der elterlichen Rechte, denen eine lange Geschichte im deutschen Recht zugrunde
liegt, ganz deutlich, daß Eltern sehr viel Macht über ihre Kinder haben, die nicht leicht
anzufechten ist.[9] Vieles wird von den Gerichten toleriert, ehe die elterlichen Erziehungsrechte
eingeschränkt werden, und in dieser Beziehung wird viel Widerspruch gegen das Recht erhoben.
Es wird verlangt, daß die Gesetze geändert werden sollen, um die elterlichen Rechte zugunsten
der Kinder und die gerichtliche Handlungsfreiheit einzuschränken. Zwischen dem Erscheinen von
"Gewalt gegen Kinder" im Jahre 1975 und dem BMJFG-Kindesmißhandlungsbuch wurden die
Worte im BGB, die das Verhältnis der Eltern zu den Kindern erklärten, von "elterliche Gewalt"
zur "elterlichen Sorge", geändert. Obwohl man in der englischen Sprache von der "elterlichen
Verantwortung" (parental responsibility) oder den "elterlichen Rechten" (parental rights) redet, ist
es klar, daß diese Begriffe den Wandel des Denkens über die Beziehung zwischen Eltern und
Kindern, den die Deutschen durchmachen, nicht richtig wiedergeben.
Die meisten, mit denen ich gesprochen habe, und die, die in der Literatur zu lesen sind, meinen,
daß das Gesetz die Kindesmißhandlung eigentlich fördere, indem den Eltern zu viel Macht über
ihre Kinder gegeben würde. Gleichzeitig meinen die meisten, daß das Gesetz den Eltern
gegenüber zu streng sei, und die Eltern abschrekke, Hilfe zu suchen.
Obwohl das deutsche Recht sich ohne weiteres eingesetzt hat, das Eltern-KindVerhältnis zu
definieren und Kindesmißhandlung zu bestrafen, ist die Frage der Meldepflicht wieder ganz etwas
anderes. Außer der üblichen Bürgerpflicht, der Polizei Verbrechen zu melden, gibt es keine
besondere Pflicht, Kindesmißhandlungen zu melden. Daß Fachleute oder Laien vermutete
Mißhandlung melden müssen, wie es heute überall in den USA der Fall ist, gibt es nicht.
Tatsächlich fand ich wenig offene Sympathie für ein solches Gesetz, weder unter Ärzten noch
unter Laien.
Unter den Ärzten war die Frage der ärztlichen Schweigepflicht von großer Bedeutung. Viele
behaupten, daß so eine Meldepflicht nicht zu wünschen wäre, da diese unter Umständen
verhindern würde, daß Fälle behandelt werden, weil die Eltern beim Hausarzt nicht mehr Hilfe
suchten, da sie ihm kein Vertrauen mehr schenken könnten. Andere behaupten, diese
Möglichkeit anerkennend, daß sie dies nur für eine Ausrede hielten. Während diese Menschen die
[dee einer Meldepflicht nicht für gut hielten, glaubten sie, daß die Ärzte Kindesmißhandlung doch
melden könnten, ohne die ärztliche Schweigepflicht zu brechen [11]. Durch die Uberweisung
vermuteter Fälle durch Hausärzte an Klinikärzte und durch Konsultation unter den Kollegen und
mit der Krankenhausverwaltung, könnte - das glaubten viele - das jetzige System funktionsfähig
gemacht werden. Das Informieren der Ärzte sei die Lösung des Meldeproblems, meinen viele, die
gegen so ein Gesetz sind.
Obwohl diese Stellungnahmen wichtig waren, kam es ~nir vor, daß mehr hinter der Opposition
steckte. Erst einige Wochen, nachdem ich rnit meinen Forschungen begonnen hatte, erkannte ich,
daß vielen die Meldepflicht wie das Denunzieren erschien, das in der Nazizeit herrschte. Alle, mit
denen ich sprach, waren sehr für Demokratie, und ganz gleich, ob Amerikaner es hören wollen
oder nicht: Die Meldepflicht ist nicht demokratisch. Zentralkarteien, wo die Namen bekannter
Mißhandler gespeichert werden, sind auch nicht demokratisch. Sie klingen irgendwie nach den
Dossiers, die damals über die Bürger geführt wurden Aber anscheinend fängt man doch an, solche
Karteien zu führen, beispielsweise in Hamburg.
Ursachen und Folgen der Kindesmißhandlung
So weit ich sehen konnte, gibt es keine umfassende Untersuchung über Kindesmißhandlung in
Deutschland, die sich mit den sozio-ökoncmischen Merkmalen der Mißhandler befaßt. Ergebnisse
früherer amerikanischer Untersuchungen, wie z. B. die von Gil und Gelles, werden oft zitiert und
die Annahme akzeptiert, daß das Problem hauptsächlich durch ein niedriges sozio-ökonomische
Milieu entsteht. Auf der anderen Seite hörte ich zur gleichen Zeit oft, daß Kindesmißhandlung
überall zu finden sei. Fast jede Person, die ich interviewte, konnte Geschichten von
Mißhandlungen unter Ärzten, Lehrern, Sozialarbeitern, Geschäftsleuten, Juristen und Beamten
erzählen. In dieser Hinsicht ist die Situation die gleiche wie in den USA. Personen, die in der
öffentlichen Statistik erscheinen, werden von den Behörden untersucht und genießen weniger
Schutzmöglichkeit als diejenigen der Mittelschicht. Auch ohne wissenschaftlichen Beweis sieht es
so aus, als ob das Phänomen überall das gleiche sei.
Wie in den USA ist die Kindesmißhandlungsforschung in der Vergangenheit hauptsächlich von
Medizinern, insbesondere von Kinderärzten, Pathologen und Psychiatern, geleistet worden. Aus
diesem Grund zeigen die Ansichten über die Ursachen der Kindesmißhandlung eine hauptsächlich
psychodynamische Orientierung. Viele Diskussionen und Schriften werden der Analyse der
Kindesmißhandler als besondere Persönlichkeitstypen und als Leute mit besonderen persönlichen
Eigenschaften gewidmet [12], wie auch der situations- und zwischenmenschlich bedingten
Dynamik der Kindesmißhandlung. Im allgemeinen konzentrieren sich solche Analysen auf die
schwache Egoentwicklung, wobei das Kind für auftretende Probleme irgendwo anders im Leben
einer Person von dieser als Sündenbock gebraucht wird.
Immerhin findet man bedeutendes Interesse an historisch/kulturellen Faktoren. Obwohl die
meisten, die diese Meinung vertreten, Soziologen, Sozialarbeiter und Sozialpädagogen sind,
berücksichtigen auch jene, die die Psychodynamik betonen, den gewalttätigen Umgang mit
Kindern in der Geschichte. Autoren wie Zenz, Rutschky, Bast und Petri Lauterbach [13]
behaupten, daß die Geschichte der Kindererziehung in der westlichen Welt allgemein, und in
Deutschland spezifisch, eine gewisse Kinderfeindlichkeit suggeriert, die in die Alltagsgebräuche
und in die gerichtlichen Strukturen inkorporiert worden sind, unabhängig von irgendwelchem
persönlichen Geisteszustand. Einige finden eine historische Basis darüber, obwohl Dombrowsky
und Honig [14] meinen, daß das Problem die materiellen Bedingungen der modernen
Industriegesellschaft als Ursache habe.
Trotzdem fand ich aber im Gespräch viel Widerspruch zur Idee einer eingewurzelten deutschen
Kinderfeindlichkeit. In der Tat meinten viele, mit denen ich sprach, daß die Deutschen eigentlich
sehr kinderlieb seien. Wenn auch keiner die Geschichte der Mißhandlung von Kindern bestreiten
wollte, kam es mir doch so vor, als ob alle eine Anderung zum Positiven, wenn auch nur eine
langsame, wahrgenommen hätten.
Ich wollte auch wissen, ob irgendetwas in der deutschen Familie zu Problemen neigte, die man
andernorts nicht fände. Insbesondere wollte ich wissen, wie weit die autoritären Ansichten und
Erziehungsmethoden verbreitet waren, die der deutsche Pädagoge Schreber im 19. Jahrhundert
empfohlen hatte [15]. Ohne Ausnahme wurde mir gesagt, daß solche Methoden, wenn sie
überhaupt noch weit verbreitet waren, nach dem Zweiten Weltkrieg ausgestorben seien. Dennoch
entwickelte sich bei mindestens einem Anlaß, wo mehrere Personen an einer Besprechung
teilnahmen, ein Streit. Offenbar waren sich die Teilnehmer nicht ganz einig, daß die
Vergangenheit vollkommen vorbei wäre.
Eine gesellschaftskritische Haltung ist im deutschen akademischen Milieu generell deutlicher als in
den USA, und sie ist auch viel einflußreicher. Die Studenten, die große Gesellschaftskritiker der
1960er und 70er Jahre waren, lehren jetzt an den Universitäten, die sie früher kritisierten, oder
sind Leiter wichtiger Forschungsinstitute. Man sollte erwarten, daß die Gesellschaft von den
Gesellschaftskritikern der Kindesmißhandlung beschuldigt würde, aber ich war überrascht zu
hören, daß sie oft der Meinung waren, daß die Deutschen im Grunde genommen sehr kinderlieb
seien. Anscheinend glauben sie, daß sich die Macht und Bedeutung der traditionellen, autoritären,
bürgerlichen Werte, die die Rolle des autoritären Vaters und die Dominanz des Staates
unterstützte, in den letzen Jahren geändert hat. In dieser Beziehung merkte ich, daß manche
Gesellschaftskritiker glauben, daß die Ursachen der Kindesmißhandlung, die in der
Gesellschaftsstruktur verwurzelt sind, jetzt enthüllt werden, und infolgedessen man zum ersten
Male anfangen könne, die Probleme der Menschen zu verstehen, die in so einem Milieu leben.
Aber zur gleichen Zeit waren andere sehr pessimistisch, was die Gegenwart betrifft. Sie meinten,
daß infolge des vermuteten Niedergangs der Familie die Vernachlässigung von Kindern im
Anstieg ist, da mehr und mehr Mütter arbeiten und Tagesmütter und Kinderkrippen benutzen
[16]. Viele verurteilten eine Tendenz, die sie unter den modernen, jungen Erwachsenen
wahrgenommen haben wollen: Interesse an Kindern zu haben, solange die Kiner sich ihren
Interessen anpassen. Im Grunde genommen, so wurde mir jedenfalls erzählt, interessieren sich
diese jungen Leute mehr dafür, ihre eigenen materiellen Interessen zu verfolgen, d.h.
Stereoanlagen, Autos, Surfbretter usw. zu besitzen. Dadurch leiden nicht nur die Kinder direkt,
sondern die ganze Gesellschaft im allgemeinen. Wenige junge Ärzte z. B. betrachten die Medizin
als Beruf, d. h. eine lebenslängliche Arbeit, zu der man berufen wird und der man sich widmet.
Stattdessen betrachten sie die Medizin nur als einen Job (zit.: Sie jobben nur!), d.h. eine
vorübergehende Tätigkeit ohne persönliche Hingabe, mit der man Geld verdient, um einen
Lebensstil aufrechtzuerhalten. Während sie mit mir über die heutige Lage sprachen, versanken
manche in eine spürbare Depression. Die Haltung von vielen, die ich interviewte, und auch von
anderen, mit denen ich sprach, die nicht mit Kindesmißhandlung beruflich zu tun hatten, legte eine
gewisse Schizophrenie im modernen Deutschland nahe, einen abwechselnden Optimismus und
Pessimismus über die Gegenwart, die Zukunft und die Lebensqualität.
In der Literatur, mit der ich mich nur kurz befaßte, wird wenig auf die Eigenschaften mißhandelter
Kinder eingegangen, obwohl man bei Unterhaltungen, insbesondere mit Kinderärzten, darauf
aufmerksam gemacht wurde, daß manche Kinder schon von Geburt her Persönlichkeiten haben,
die besonders irritierend, anspruchsvoll, usw. sind. Wenn die Familie keine Unterstützung hat,
meinten sie, können solche Persönlichkeiten Mißhandlung hervorrufen.
Sexuelle Mißhandlung und Ausnutzung
Wenn man nach Kindesmißhandlung in Deutschland fragt, wird fast nur über körperliche und
seelische Mißhandlung und Vernachlässigung gesprochen. Selten erscheint sexuelle Mißhandlung
spontan als Thema, weder im Gespräch, noch in der allgemeinen Literatur (eine Ausnahme ist
Trube-Becker) [17]. In der Tat fand ich die Antworten auf meine Fragen über sexuelle
Mißhandlung rätselhaft. Anscheinend ruft der Gedanke an sexuelle Mißhandlung fast nur
Vorstellungen von sexueller Aggression von Fremden hervor. Wenige, so kam es mir vor, wollten
sich mit sexuellen Vergehen in der Farnilie befassen. In der Tat, als ich die Frage stelle, wurden
diejenigen, die sonst Behandlung statt Strafen für mißhandelnde Eltern enthusiastisch forderten,
sichbar unruhig, als sexuelle Mißhandlung von Kindern durch die eigenen Eltern erwähnt wurde.
"Ubliche", sexuell mißhandelnde Personen (d.h. fremde Personen), wurde mir gesagt, sind krank
und brauchen Hilfe. Eltern, andererseits, sollten bestraft werden! Und damit war das Thema
beendet. Diese Reaktion, will ich hinzufügen, habe ich mindestens viermal in fast gleicher Art
gehört. Es ist die gleiche Haltung, die ich auch später in der Literatur vorfand [18].
Außer den psychiatrischen Kliniken und Gefängnissen gibt es anscheinend kein Programm, das
sich mit der Behandlung sexueller Mißhandlung befaßt. Soweit ich sehen kann, findet man, außer
im Rahmen der Psychoanalytiklehre, auch nichts in der Literatur.
Obwohl vieles über amerikanische Programme gegen körperliche Mißhandlung und
Vernachlässigung bekannt war, war merkwürdigerweise kaum etwas über
Sexualmißhandlungsprogramme in den USA bekannt.
Uberraschend war auch die totale Unkenntnis des Vorhandenseins der
Kinderpornographieindustrie, besonders, da Westdeutschland eine wichtige Rolle als Lieferant
von Kinderpornographie in die USA spielt. Keiner meiner Gesprächspartner hatte die geringste
Ahnung davon.
Die Bewegung zur Entkriminalisierung der Pädophilie beunruhigte die, die davon wußten. Das
Ziel der Bewegung ist die Abschaffung des 176 des Strafgesetzbuches (Sexuelle Mißhandlung
von Kindern), sowie der Gesetze gegen Inzest, das Ausgabeverbot von pronographischer
Literatur und homosexuellen Verkehr mit Minderjährigen unter 18 Jahren [20]. Die Person, die
mir davon erzählte, war sehr darüber besorgt.
Seelische Mißhandlung
In Deutschland macht man sich große Sorgen über die seelische Mißhandlung. Wie schon
enwähnt, wird die Bedeutung des geistigen und seelischen Wohls des Kindes schon in dem
Grundgesetz betont. Man sollte allerdings nicht überrascht sein, daß die Deutschen durchaus nicht
besser mit dem Problem fertig werden als die Amerikaner. Das heißt, es steht nicht im
Strafgesetzbuch und ist bis jetzt noch nicht hinreichend beschrieben worden.
Uberall ist man besorgt, und diese Besorgnis umfaßt viel mehr als die Vorstellung herabsetzender
und strenger Worte, die die Definition der seelischen Mißhandlung in den USA begrenzen. In
Deutschland wird viel Aufmerksamkeit auf die Schulen und das Fernsehen als Hauptquelle des
seelischen Schadens gerichtet. [21] Schulen und Eltern werden besonders des unglaublichen
Leistungsdruckes wegen angegriffen, den sie auf die Kinder ausüben. Die Schulleistung wird vor
allem als Schlüssel des Lebenserfolges angesehen, und die Angst vor schlechten Noten ist so groß,
daß Kinder manchmal "ausflippen" und sogar Selbstmord begehen. Jugendliche Kriminalität,
Rauschgift und seelische oder soziale Abweichungen werden alle auf den Druck zurückgeführt,
den das Schulsystem und die Eltern ausüben, während sie versuchen, sich selbst durch den Erfolg
ihrer Kinder zu verwirklichen. Dieser Druck ist so groß, daß in manchen Gebieten Deutschlands
ein Sorgentelefondienst in der Examenszeit zur Verfügung steht, damit verzweifelte Schüler sich
beraten lassen können.
Unglücklicherweise kommt es vor, daß die Deutschen einige amerikanische pädagogische
Experimente kopieren - leider sind es manchmal die schlimmsten - gerade dann, wenn die
Amerikaner schon dabei sind, sie aufzugeben. Zum Beispiel sind offene Klassenräume und
Gesamt-Mittelpunktschulen in den letzten Jahren eingeführt worden: mit denselben schlechten
Folen wie in den USA. Der DKSB fängt an, sich gegen diese Pläne und ihre schädigenden Folgen
für Kinder zu äußern.
Das Fernsehen nimmt auch in Deutschland zu, wenn auch nicht in dem gleichen Ausmaß wie in
den USA (qualitativ ist es jedoch besser); dennoch wird "die Röhre" als Babysitter oder
Stellvertreter der Eltern allzu häufig verwendet. Ämter und Sozialdienste fordern die Eltern immer
wieder auf, das Fernsehen der Kinder quantitativ und qualitativ zu regeln.
Es gibt aber ein Gebiet, das in Amerika zunehmend Sorgen macht, wo ich in Deutschland keine
seelische Mißhandlung bemerkt habe und das ist jugendlicher Sport. In den USA wird "little
league" (Liga der Kleinen) Baseball, Football, Schwimmen usw. oft von seelischer Mißhandlung,
die von den Eltern ausgeht, begleitet.
Man sieht die Eltern, die ihre Kinder zur Spitzenleistung auf dem Sportplatz treiben, ganz ähnlich
wie deutsche Eltern angeblich ihre Kinder zu Schulleistung hetzen. Ich hatte die Gelegenheit,
einem jugendlichen Schwimmwettbewerb in Deutschland zuzuschauen. Die Atmosphäre war ganz
anders als die, die ich in Amerika erlebt habe. Die Konkurrenz und Leistung wurde so
heruntergespielt, daß Punkte nicht gezählt wurden und die Schnelligkeit der Schwimmer und
Genauigkeit des Stoppens wenig beachtet wurde. Nur wenige Eltern waren anwesend. (Zeigt das
mangelhafte, elterliche Unterstützung?) Diejenigen, die dabei waren, verhielten sich sehr ruhig, als
ob sie das Wettschwimmen den Kindern überlassen wollten. Wenn dem Leser das amerikanische
Phänomen nicht bekannt ist, würden Sie staunen, es zu sehen! Ich habe auch ein Fußballturnier für
Jugendliche gesehen. Auch hier war eine Leistungshetze nicht zu spüren, und es waren auch nur
wenige Eltern anwesend. Es kam mir vor, und ich könnte da ganz im Irrtum sein, daß die Freude
am Spiel und die Kameradschaft viel wichtiger waren als das Gewinnen. Aber dann bin ich auch
zu einem Freundschaftsspiel zwischen dem F. C. Bayern München und TSV 1860 gegangen, und
die Atmosphäre war dermaßen anders als bei dem jugendlichen Spiel, daß es kaum zu glauben
war. Ich bin also nicht bereit zu sagen, daß die sportliche Konkurrenz für die Deutschen keinen
Wert hat. Es scheint nur nicht etwas zu sein, womit Eltern ihre Kinder tyrannisieren.
Als Schlußbemerkung über seelische Mißhandlung möchte ich noch hinzufügen, daß ich von der
Beziehung zwischen den deutschen Eltern und kleinen Kindern beeindruckt bin. Wenn ich Eltern
und Kinder in der Öffentlichkeit beobachtet habe, kam es mir vor, als ob die Eltern immerzu mit
den Kindern redeten. Ganz gleich ob irgendetwas Wichtiges gesagt wird, ein ständiger Strom von
Worten (nicht bösen) fließt auf das Kind zu. Die Eltern zupfen vielleicht auch am Kleide des
Kindes oder machen das Kind auf etwas aufmerksam. Ich empfinde das - und das Kind empfindet
es auch, meine ich- als elterliche Fürsorge für das Wohl des Kindes. Uberall, wo ich hingereist bin,
war ich über die deutschen Kinder erstaunt, über ihre lebendige Aufgewecktheit, ihre Wißbegierde
und unschuldige Frechheit. Ich finde dieses gesund, und es sagt mir, daß sie glauben, daß sie mit
der Gesellschaft verbunden sind, auch wenn sie nicht alles mögen, womit sie verbunden sind. Wie
lange sich das halten wird oder wie weit verbreitet das bleibt, ist mir unklar. Die zunehmende
Anzahl herumlungernder Jugendlicher, die man in den Parks und U-Bahnhöfen, besonders in
Großstädten wie Berlin und Frankfurt, sieht, suggeriert ein wachsendes Gefühl des
nicht-Verbundenseins und das Auflhören von elterlicher Fürsorge.
Öffentliche Meinung und Kindesmißhandlung
Meine Gesprächspartner haben die öffentliche Meinung zur Kindesmißhandlung zynisch
betrachtet, d. h. meine Gesprächspartner fanden, daß sich im allgemeinen die Haltung der
Öffentlichkeit über Kindesmißhandlung von Gleichgültigkeit bis zu oberflächlicher Besorgnis
erstreckte.
Andererseits wurde mir erzählt, daß die Massenmedien sehr auf Kindesmißhandlung achten,
allerdings in einer sehr sensationslüsternen Weise. Dem Axel-SpringerVerlag, dem Herausgeber
der Bild-Zeitung, einem Sensationsblatt mit der größten Auflage aller Zeitungen in Deutschland,
wurde die Art, wie er Kindesmißhandlung ausnutzt, um Zeitungen zu verkaufen, besonders heftig
vorgeworfen. Besonders ärgerte einige, mit denen ich sprach, ein Anklebeschild, das auf Millionen
von Autos und LKWs geklebt war: auf dem stand "Ein Herz für Kinder". Nicht, daß der Gedanke
etwa schlecht wäre, aber meine Gesprächspartner meinten, er sei sehr oberflächlich und hinterlasse
den Eindruck, daß es kein Problem gäbe, solange man einen solchen Ankleber habe, besonders
nicht im Hause des Trägers. Auf anderen Autoanklebern stand z. B. "Kinder haben keine
Bremsen!" (ein Teil einer Verkehrssicherheitsaktion) und "Baby an Bord", ein Hinweis, daß ein
Baby im Auto sei, damit andere Fahrer wüßten, daß sie besonders vorsichtig fahren sollten. Diese
Aufkleber, obwohl gleich oberflächlich, haben nicht so viel Ärger erregt wie der "Ein Herz für
Kinder"-Aufkleber. Ich hatte den Eindruck, daß der Widerstand, den ich spürte, gegen den
Herausgeber und den anscheinend opportunistischen Charakter der Aktion gerichtet war.
Obwohl gelegentlich in seriösen Zeitungen Artikel und Serien erscheinen [22], neigt die Haftung
der Presse im allgemeinen zur Sensationslust [23], und es ist schwierig, Lesematerial von guter
Qualität für die Öffentlichkeit zu finden, außer dem von der Bundesregierung vertriebenen.
Jedoch gibt es viele Bücher über das allgemeine Thema der Kindererziehung [24] sowie gute
Zeitschriften, z. B. "Eltern".
Die Reakfionen der Behörde auf Kindesmißhandlung
Die staatlichen Sozialdienste und Justizbehörden tragen in erster Linie die Verantwortung für die
Arbeit gegen die Kindesmißhandlung. Jedoch sind sie in den letzten Jahren in zunehmendem Maße
unter Kritik geraten wegen einer kalten, sorglosen, bürokratischen und strafenden Haltung den
Kindesmißhandlern gegenüber.
Meine Kontakte zu den öffentlichen Sozialdiensten war auf den Allgemeinen Sozialdienst (ASD)
Münchens beschränkt. Obwohl er sich in manchen Hinsichten von anderen sozialen Diensten
unterscheidet, ist er zugleich auch typisch, indem er die Probleme der staatlichen Sozialdienste im
allgemeinen teilt.
In der Stadt München werden sämtliche Sozialdienste vom Sozialreferat verwaltet. Dazu zählen u.
a. die Sozialleistungen für Familien, Jugendliche, Alte, die öffentliche Fürsorge,
Kriegsopferversorgung, Flüchtlingshilfe und Wohnungsversorgung. In den meisten Kreisen
(Bezirken) ist das Büro für Kinderschutz im Jugendamt. In München wurde es aus internen
politischen Gründen vom Jugendamt getrennt und zusammen mit anderen Diensten, die mit
direkten Leistungen zu tun haben, als Allgemeiner Sozialdienst organisiert.
Der Allgemeine Sozialdienst, oder das in anderen Gegenden zuständige Jugendamt, beschäftigt
Sozialarbeiter, die in Büros der verschiedenen Stadtteile zu finden sind. Die Sozialarbeiter sind
nicht nur für Kindesmißhandlungsfälle zuständig, sondern haben eine große Menge von anderen
Aufgaben, z. B. wirtschaftliche Unterstützung, Jugendberatung, Gesundheitsfürsorge,
Altersunterstützung, Familienprobleme, Resozialisierung. Auf diesen Gebieten geben sie Auskunft
und Beratung, begutachten die Lage und arrangieren Hilfeleistung in besonders schweren Fällen.
Das Verhältnis des ASD zur Kindesmißhandlung ist ungefähr folgendes: Wo ein Verdacht besteht,
wird dieser dem ASD gemeldet, und ein Sozialarbeiter, der in dem betroffenen Stadtteil arbeitet,
wird hingeschickt, um den Fall zu ermitteln. Weil der ASD ein gesetzliches Mandat hat, muß das
Wohl des Kindes an erster Stelle stehen. Dies ist natürlich eine Ermessensfrage. Wenn die
Umstände geeignet sind, d. h. wenn das Kind nicht in unmittelbarer Gefahr schwebt, versucht er
vielleicht eine persönliche Behandlungsstrategie. Aber da er so viel anderes zu tun hat, wird er
eher den Fall woandershin vermitteln. Den Umständen entsprechend wird die Sache vielleicht an
andere Beratungsstellen überwiesen, darunter solche, die sich mit Alkoholoder medizinischen
Problemen befassen.
Auf Grund von Kritik an den staatlichen Sozialdiensten wie dem ASD sind mehrere private
Sozialdienste für Kindesmißhandlungsfragen gegründet worden (sie werden im Abschnitt 9 dieses
Berichtes diskutiert). Der ASD würde Kindesmißhandlungsfälle an Privatdienste, wie z. B. das
Kinderschutzzentrum (KSZ) München, überweisen, aber bis jetzt hat das KSZ München solche
Uberweisungen abgelehnt. Vom Problem der Vertraulichkeit abgesehen, bleibt auch die Frage der
Verantwortung für das Wohl des betroffenen Kindes, eine Verantwortung, die das KSZ München
nicht übernehmen will. Der ASD befindet sich in einer Zwickmühle zwischen denjenigen, die
weniger Strafen für mißhandelnde Eltern fordern und denen, die mehr verlangen. Der ASD
genießt nicht die Freiheit, nur Selbstmeldefälle oder verhältnismäßig leichte Fälle anzunehmen wie
das KSZ München es kann. Der ASD muß die allerschwierigsten Fälle annehmen; ganz gleich, ob
er es will oder nicht, muß er in einer Angelegenheit etwas unternehmen, wenn die Amtsleitung
dies anordnet.
Heute ist das Verhältnis zwischen dem ASD und dem KSZ München besser als in der
Vergangenheit. Sie besprechen Fälle miteinander, arbeiten zusammen und überweisen sich bis zu
einem gewissen Grad Fälle, mit denen sie befaßt sind. Es existiert jedoch die Möglichkeit für
Konflikte, indem das KSZ München einer Familie bei großen Schwierigkeiten hilft und dabei zu
lange wartet, den ASD einzubeziehen, und das Kind tatsächlich in der Zwischenzeit verletzt
worden ist.
Der ASD kann auch beim Vormundschaftsgericht beantragen, das elterliche Sorgerecht zu
entziehen, um das Kind zu schützen. Wenn es "ganz deutlich" eine kriminelle Angelegenheit ist,
wird die Polizei dazugezogen Was eine kriminelle Angelegenheit ist oder nicht ist, ist eine
Ermessensfrage und bringt eine Entscheidung mit sich die ganz sicher irgend jemandem mißfallen
wird. Wenn die Polizei gerufen worden ist, ist ihre Beteiligung nicht mehr rückgängig zu machen.
Außer mit solchen Problemen werden die Sozialdienste mit feindseligen Eltern oder Nachbarn
konfrontiert, die entweder böswillig eine Kindesmißhandlung melden oder sich weigern, bei einer
Ermittlung mitzumachen. Gleichzeitig sind sie mit zuviel Arbeit, unzureichenden finanziellen
Mitteln und mit politischen Auseinandersetzungen in und zwischen den Behörden belastet, so daß
sie nur wenig auf einzelne Fälle eingehen können.
Ärzte haben mir gesagt, daß Ärzte und Krankenhäuser im allgemeinen hilfsbereit sind. Aber es ist
auch klar, daß dies vom Standpunkt der Sozialarbeiter nicht immer genauso aussieht. Ärzte
melden Mißhandlung nur ungern, da sie die Kritik der Kollegen und der Öffentlichkeit befürchten,
welche meinen, daß sie die ärztliche Schweigepflicht verletzt haben (s. o.). Außerdem müssen sie
unter Umständen als Sachverständige vor Gericht aussagen und haben Angst vor der Presse, vor
dem Zwang der Staatsanwaltschaft usw.
Behandlungsmöglichkeiten für Mißhandler und mißhandelte Kinder
Obwohl verschiedene Programme für mißhandelnde Eltern existieren, wird in der Regel, wenn die
Sache schon zur Kenntnis der Polizei gekommen ist, eine Strafe erteilt. Den Umständen
entsprechend bedeutet dies Gefängnis oder Bewährungsfrist. Therapeutische Behandlung im
Gefängnis gibt es kaum, obwohl psychiatrische Therapie auf Anordnung des Gerichtshofes
besonders bei sexuellen Delikten verfügbar ist. Aus diesen Gründen bemüht man sich in den
letzten Jahren, alternative und unabhängige Kindesmißhandlungsverhütungsund
-behandlungsprogramme zu entwikkeln.
Das älteste und am meisten verbreitete Programm ist das des Deutschen Kinderschutzbundes
(DKSB). Organisierter Kinderschutz in Deutschland hat eine lange Vorgeschichte, seit dem Jahr
1695. Im Jahre 1898 wurde die dem DKSB verwandteste Organisation, der "Verein zum Schutze
der Kinder gegen Ausbeutung und Mißhandlung", gegründet. Er wurde im Jahr 1940 von den
Nazis abgeschafft (der Verband wurde in die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV)
eingegliedert) und 1953 als Deutscher Kinderschutzbund neu organisiert. [25]
Dieser Organisation ist privat und existiert von Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Bußgeldern. Der
Bund ist eine Organisation, die aus 285 Ortsverbänden, 11 Landesverbänden und 32000
Mitgliedern besteht (1981). Es wurde angegeben, daß der Bund drei Notaufnahmeheime für
mißhandelte Kinder und 44 Sorgentelefone für Kinder und Jugendliche (1982) in Betrieb habe.
Die Ortsvereine und Landesverbände arbeiten zum größten Teil mit unbezahlten ehrenamtlichen
Kräften, die in Projekten der Familienberatung bis zur Betreuung der Kinder von ausländischen
Arbeitern tätig sind.
Aber um die heutige Lage der Kinderschutzprogramme in West-Deutschland und die Umstände,
die hierzu geführt haben, zu verstehen, muß man erst das Kinderschutzzentrum Berlin verstehen.
Das KSZ Berlin steht als Modell des Wandels und als Indikator der Zukunftsrichtung der
deutschen Kinderschutzarbeit.
Das KSZ Berlin und die hiesige Kinderschutzbewegung sind aus der Gesellschaftskritik und der
Unruhe der späten 1960er und frühen 70er Jahre hervorgegangen. Im allgemeinen war dies eine
Zeit, wo die für selbsverständlich gehaltenen Werte, Auffassungen und Ansichten der deutschen
Mittelschicht in Frage gestellt wurden. Eine wichtige Gruppe von Werten, die ausführlich
hinterfragt wurde, betraf die Beziehung zwischen Eltern und Kind. Diese Frage war der
Brennpunkt eines Seminars an der Freien Universität Berlin im Sommer 1973 unter der Leitung
von Prof. Dr. Reinhart Wolff. Insbesondere erforschte das Seminar Kindesmißhandlung als
gesellschaftliches Problem in Deutschland und anderswo.
Das Seminar entdeckte bald, daß wenig Literatur über das Thema existierte und daß die
vorhandene Literatur lediglich auf abweichende psychische Zustände als Ursprung des Problemes
hinwies. Jedoch wiesen die eigenen Untersuchungen des Seminars auf kulturelle Gewohnheiten
und auf aus dem industriegesellschaftlichen Milieu entstandene Verzweiflung als Ursprung des
Problems hin. Ferner schien es, als ob wenig Hilfe - außer Haft und Gefängnis für betroffene
Familien vorhanden wäre. Für hilfsbedürftige Familien gab es niemanden, an den sie sich wenden
konnten.
Schließlich kam das Seminar zu der Uberzeugung, daß sich nichts ändern würde, wenn von den
Teilnehmern nicht selbst etwas unternommen würde. Infolgedessen entschlossen sie sich,
verzweifelten Eltern ganz unabhängig von den Behörden Hilfe anzubieten. Sie richteten ein
Telefon in einer Jugendberatungsstelle ein, das dreimal in der Woche besetzt wurde und gaben die
Rufnummer in der Nachbarschaft bekannt. Allmählich wurde angerufen, und zwar so oft, daß man
das Bedürfnis nach einer solchen Dienstleistung statistisch beweisen konnte. Mit diesem Beweis in
der Hand kontte man anfangen, Gelder durch Spenden zu sammeln, um eine eigene
Beratungsstelle aufmachen zu können. Es wurden dann auch Gelder von öffentlichen Quellen, wie
z. B. Bußgelder, der Lotterie und dem Berliner Senat beantragt.
Jedoch stellte der bloße Erfolg auf dem Gebiet die Unterstützung nicht sicher. Von Anfang an war
das Projekt umstritten, nicht nur, weil die traditionellen Werte kritisiert wurden, sondern auch,
weil manche Teilnehmer des Seminars bei der Studentenbewegung an der Freien Universität
engagiert waren, die für viele radikale Unternehmungen verantwortlich war. Mit der Zeit
entwickelte das Zentrum von sich aus politische Macht. Im Jahre 1977 zum Beispiel ist es dem
Zentrum gelungen, die Stadtregierung Berlins zu zwingen, einen Bericht über die Lage
mißhandelter und vernachlässigter Kinder in Berlin vorzulegen. Und später, im Jahre 1978,
organisierte es in Zusammenarbeit mit der Freien Universität, das erste internationale
Kindesmißhandlungsforum in Deutschland, an dem führende Forscher und Praktiker aus aller
Welt teilnahmen.
Aber trotz Resten örtlichen Widerstandes war der Erfolg des Projektes nicht abzustreiten.
Langsam entwickelte sich die Zusammenarbeit mit den Sozialbehörden und den Medizinern.
Sozialarbeiter (d.h. als Individuen; denn Leiter des Sozialdienstes waren und sind immer noch von
politischen Rücksichtnahmen beeinflußt) und (jüngere) Ärzte besprechen Fälle mit dem Zentrum
und versuchen, Kontakte mit betroffenen Familien zu arrangieren, ohne die ärztliche
Schweigepflicht zu brechen. Inzwischen versuchen es viele, regelmäßig zu verhindern, daß
diesbezügliche Fälle der Polizei gemeldet werden; statt dessen wenden sie sich jetzt direkt an das
KSZ Berlin.
Im Jahre 1979 bat das Bundesministerium für Familie, Jugend und Gesundheit das KSZ, ein
Handbuch für Personen, die mit mißhandelten Kindern und deren Eltern arbeiten, herauszugeben.
Obwohl das Zentrum zu dieser Zeit einen guten Ruf hatte durch ein früher erschienenes Buch [26]
und durch Berichte, die in den Massenmedien veröffentlich wurden, gab dieses Buch zum ersten
Mal ein praktisches Bild des Zentrums wieder. Dieses Buch hat wahrscheinlich mehr als alles
andere geholfen, die Uberlegenheit des Programms im Lande zu etablieren.
Kurz danach ersuchte das BMFJG das Zentrum, ein Modell "Kinderwohngruppe" zu schaffen.
Bisher - und zum größten Teil ist es immer noch so - sind mißhandelte Kinder und Kinder aus auf
andere Weise belasteten Familien in Kinderheime oder Pflegefamilien um des Wohls des Kindes
willen geschickt worden. Die Verhältnisse unter solchen Umständen sind oft nicht gut, weil die
Kinder nicht nur wenig therapeutische Behandlung erhalten, sondern oft sogar behandelt werden,
als ob sie selber an den Problemen ihrer Familie Schuld wären, auch wenn sie selber nicht
unbedingt delinquent oder schwererziehbar sind.
Diese alternativen Lebensarrangements sind für Kinder von Familien mit äußerst extremen
Problemen geeignet. Sie beabsichtigen, eine familienartige Atmosphäre - eine behagliche
Umgebung - zu schaffen, worin speziell ausgebildete Sozialarbeiter mit den Kindem arbeiten, um
deren Familienprobleme überwinden zu können. Gleichzeitig gibt man hierdurch den Eltern Zeit
und befreit sie von ihren Kindern, damit sie an ihren eigenen Problemen arbeiten können. Im
Moment gibt es nur ein solches Heim mit sechs Angestellten, die neun Kinder vom Säuglings- bis
zum Jugendalter betreuen. Die Kinder, die im Schulalter sind, gehen weiterhin in die Schule (wenn
sie zu jung sind, allein zu fahren, werden sie in die Schule gebracht). Sie spielen, helfen bei der
Hausarbeit, und werden beraten, wenn das nötig ist. Die Eltern dürfen sie besuchen, und viele
machen es auch. Teilnahme an dem Programm ist vollkommen frewillig, was die Familie betrifft,
und man informiert die Behörden nicht, wer daran teilnimmt. Die Heime werden lizensiert, und
das ganze Arrangement wird auch von der Stadt Berlin genehmigt.
Diese Projekt, welches auch in Gütersloh ausprobiert wird, scheint erfolgreich zu sein. Obwohl
Pläne bestehen, es auszubauen, werden finanzielle Fragen von der Regierung gestellt. Das
Verhältnis von sechs Angestellten zu neun Kindern ist allerdings für die Abgeordneten schwer zu
akzeptieren, und deswegen werden die Gelder höchstwahrscheinlich gekürzt. Ob das Konzept mit
weniger Mitarbeitern funktionieren kann, ist fraglich.
Die zukünftige Finanzierung des Kinderschutzzentrums Berlin verspricht, problematisch zu
werden. Die meisten Subventionierungen laufen schon 1982 aus, und wie es weiter gehen wird, ist
fraglich. Die Belegschaft umfaßt jetzt etwa zwanzig Leute, die von verschiedenen Quellen
unterstützt werden. Es ist noch nicht klar, woher neues Geld kommen soll. Die Zahl der bezahlten
Mitarbeiter und die Aktivitäten müssen vielleicht gekürzt werden.
Wenn man die Geschichte und Struktur des Kinderschutzes in Deutschland verstehen will, muß
man wissen, daß die Entwicklung des Kinderschutzzentrums Berlin vom DKSB völlig unabhängig
war. Historisch gesehen hat sich der DKSB hauptsächlich rnit Tätigkeiten befaßt, die
beabsichtigten, die Umgebung der Kinder schöner und weniger gefährlich zu machen, wie z. B.
mit der Verbesserung der Spielplätze, Verkehrssicherheit, Festen für Kinder usw. Das
Kinderschutzzentrum Berlin füllte eine Lücke in dem DKSB-Programm. Obwohl manche der
Meinung sind, daß die Entwicklung des KSZ Berlin keine politische Bedeutung in bezug auf den
DKSB gehabt hat, wollen andere ganz deutlich behaupten, daß der DKSB unter einem
wesentlichen Druck von innen und außen stehe, die neue Richtung ernst zu nehmen. Was manche
als eine traditionelle und überall vorhandene und elternfeindliche Haltung betrachten, wurde
neulich auf einem Autoankleber gedruckt, der im Auftrag des DKSB herausgegeben wurde.
Darauf geschrieben stand: "Nur Schinder schlagen Kinder." Diese in aller Öffentlichkeit
ausgedrückte Meinung hat viel Ärger zwischen dem KSZ Berlin und dem DKSB verursacht (aber
um gerecht zu sein, auch innerhalb des DKSB). In der letzten Zeit hat sich die neue Bewegung
auch in den Landesverbänden des DKSB gezeigt. Ein Professor der Erziehungswissenschaft ist als
Präsident des DKSB gewählt worden. Damit wurde die traditionelle Dominanz der Mediziner
beendet.
Zum Schluß noch eine Bemerkung über Kindesmißhandlung und die Lage der ausländischen
Arbeiter in West-Berlin. WestBerlin ist die drittgrößte türkische Stadt der Welt (nach Istanbul und
Ankara) mit einer türkischen Bevölkerung von schätzungsweise mehr als 200000 Einwohnern.
Wie auch anderswo in Deutschland hat das KSZ Berlin kaum Kontakt zur türkischen
Bevölkerung. Diese ist durch praktisch unüberwindliche sprachliche und kulturelle Barrieren nach
außen abgeschottet. Außer diesen Problemen ist die türkische Gemeinde mit internen politischen
Konflikten durchdrungen, die äußerst ernst sind und oft gewaltätig ausgetragen werden. Diese
Konflikte sind damit verbunden, wie die Türken der deutschen (westlichen, industriellen,
progressiven) Gesellschaft gegenüberstehen. Deshalb kann Kontakt mit dem KSZ Berlin schwere
politische Folgen für die Betroffenen haben. Kontakt, den das KSZ Berlin mit der türkischen
Gemeinde hat, gibt es hauptsächlich dank einiger individueller Türken, die sozial aktiv sind, z. B.
mit einem Lehrer oder einer Helferin in einem Frauenhaus. Es ist klar, daß ein Kontakt zu
türkischen Familien nur durch solche Verbindungen aufgenommen werden kann. Auf jeden Fall ist
die Aussicht auf effektiven Kinderschutz unter den Türken in Berlin nicht gut.
Die Erfahrung und Philosophie des Kinderschutzzentrums Berlin hat die Entwicklung anderer
Kinderschutzprogramme in Deutschland gefördert und beeinflußt, darunter und am
bemerkenswertesten das Kinderschutzzentrum München, worüber später in diesem Band berichtet
wird.
Zum Schluß müssen die Kinderzentren erwähnt werden, die von Prof. Dr. Hellbrügge in München
und Pof. Dr. Pechstein in Mainz gegründet worden sind. Obwohl sie sich nicht hauptsächlich mit
Kindesmißhandlungsfällen befassen, sind sie doch von großer Bedeutung für die Frühdiagnostik
und Prävention der Kindesmißhandlung sowie für die Aus- und Fortbildung des professionellen
und paraprofessionellen Kinderschutzpersonals.
Die Kinderzentren, von denen 300 geplant sind, haben sich aus einem neuen medizinischen
Fachgebiet "Sozialpädiatrie" entwickelt [27]. Statt das Kind nur als einen Erwachsenen zu
betrachten, versucht die Sozialpädiatrie, das Kind als ein sich entwickelndes Wesen anzusehen,
das in einem menschlichen Milieu aufwächst. Um diesen Prozeß besser zu verstehen, haben die
Gründer umfangreiche Daten über das Wachstum des Kindes gesammelt, auf Grund derer man
den jeweiligen Entwicklungsstand eines Kindes ermessen und bewerten und eine angemessene
Behandlung, wenn nötig, vorschlagen kann. Die Zentren werden von öffentlichen und privaten
Geldern subventioniert, und die Dienstleistungen sind für den Patienten kostenlos. [28]
Es ist nicht üblich, daß die Zentren mißhandelte Kinder zu sehen bekommen, obwohl sie
gelegentlich Fälle im Auftrag des Jugendamtes begutachten. Die meisten Kinder, die sie sehen,
sind auf irgendeine Art behindert, sogenannte "high risk"Kinder. Während sie selten mit klaren
Kindesmißhandlungsfällen befaßt sind, übernehmen sie Fälle beginnender Mißhandlung oder
Vernachlässigung, die anscheinend aus Lieblosigkeit oder Feindseligkeit der Mutter dem Kind
gegenüber entstehen. Das allerdings ist schon lange als symptomatisch für ein
Eltern-Kind-Verhältnis erkannt worden, das zur ernsten Mißhandlung oder Vernachlässigung
führen kann.
Die Zentren stellen medizinisches, psychologisches, und sozialpädagogisches Personal ein, das als
interdisziplinäres Team den körperlichen, sozialen und seelischen Zustand des Kindes begutachtet
und, wenn nötig, angemessene Beratung oder andere Behandlung arrangiert. Die Teilnahme an
dem Programm ist freiwillig, und wie bei allen freiwilligen Programmen hängt sein Erfolg von der
Mitarbeit der Eltern ab. Wenn die Eltern zur Zusammenarbeit motiviert sind, kann man Erfolge
nachweisen. Wenn sie nicht mitarbeiten, sind die Programme weniger erfolgreich.
Die Gründer der Zentren vertreten die Meinung, daß die ersten drei Jahre im Leben eines Kindes
die allerwichtigsten sind, und das Kind deswegen eine stabile, konstante Beziehung zu einer
bestimmten Person - am besten der natürlichen Mutter - während dieses Zeitraums braucht. Aus
diesem Grund sind sie sehr gegen den Trend, Kinderkrippen zu errichten und Tagesmütter
einzusetzen [29]. Durch diese Haltung setzen sie sich in direkten Gegensatz zu anderen, die sich
auch dem Kampf gegen die Kindesmißhandlung widmen und glauben,
daßTagepflegeeinrichtungen notwendig seien, wenn Mütter arbeiten.
Es gibt auch andere Kinderschutztätigkeiten in Deutschland. Viele Kirchen geben
Familienberatung und haben Sorgentelefone. Außerdem gibt es den Verband "Neue Erziehung"
[30], der Selbsthilfegruppen für Eltern organisiert. Im Falle daß mißhandelte Kinder Behandlung
brauchen, können die eben erwähnten Kinderzentren eine kurzfristige, stationäre Behandlung für
schwer mißhandelte Kinder anbieten, vergleichbar der Einlieferung in Krankenhäuser und
Kliniken. Pflegefamilien und Kinderheime werden vom Gericht in Fällen der Trennung des Kindes
von seiner Familie benutzt. Diese Heime, die aus den Waisen- und Kinderheimen der
Vergangenheit entstanden sind, werden in zunehmendem Maße wegen der schlechten Verhältnisse
angegriffen, die dort herrschen. Sie werden oft mit Gefängnissen für
Kinder verglichen, die nichts begangen haben. Private Hilfsorganisationen, wie z. B. Rotary und
Kiwanis, setzen sich ein, neue Einrichtungen als Alternativen für vernachlässigte Kinder zu
schaffen. Auch die Kinderwohngruppen in Berlin und Gütersloh sind in dieser Richtung wichtige
Experimente.
Aus- und Fortbildung für den Kinderschutz
Das Hauptausbildungsprogramm für Kinderschutzarbeiter scheint in Berlin unter der Leitung von
Prof. Dr. Wolff konzentriert zu sein. Als Teil seiner führenden Arbeit hat er einen Lehrgang für
die Kinderschutzarbeit entwickelt [31] und ein Handbuch für Kinderschutzarbeiter im Auftrag des
BMJFG zusammengestellt, das in vielerlei Hinsicht den in Amerika erhältlichen Handbüchern
vorzuziehen ist, insbesondere was das Erkennen von Mißhandlungserscheinungen angeht [32].
Andere Universitäten und Hochschulen haben Studiengänge, die sich auf Kindesmißhandlung
beziehen. Sie sind hauptsächlich an Fachhochschulen für Sozialarbeit, pädagogischen
Hochschulen, an medizinischen und psychiatrischen Instituten und dergleichen zu finden.
Der DKSB, wie erwähnt, wie auch die Kinderschutzzentren sind ebenfalls in großem Maße dabei,
professionelle und paraprofessionelle Kinderschutzarbeiter auszubilden. Der DKSB steht
wahrscheinlich an erster Stelle, was Information anbetrifft, sowie dabei, kinderfreundliche Gesetze
mit Hilfe einer Lobby durchzusetzen. Andere Gruppen, wie z.B. die Aktion Jugendschutz33, sind
in diesem Feld auch aktiv. Viele Kirchengemeinden sind, wie bereits erwähnt, auch in
Familienangelegenheiten tätig. Es scheint mir sogar, daß die Kirchen sich in Deutschland viel mehr
für Familienprobleme interessieren als in den USA. Die Menge der Organisationen, die mit dem
Kindeswohl und mit Familienverhältnissen zu tun haben, ist enorm. Es hat nicht nur der DKSB
einen Ortsverband in fast jeder Ortschaft, sondern kirchliche Gruppen sind beinahe genauso weit
verbreitet. Kinderkrippen und Tagesmütter mit Plätzen für 1570407 Kinder sind im Moment
vorhanden. [34]
Die Regierung, d. h. das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, gibt darüber
hinaus viele Broschüren und Bücher heraus und unterstützt Informationskampagnen für die
Öffentlichkeit. Wie erwähnt, fördern auch Landes-, Städte- und Gemeinderegierungen solche
Aktivitäten. Allerdings machen die Konkurrenz mit anderen Interessen um die wenigen
öffentlichen Gelder und das geringe Interesse der Öffentlichkeit es schwierig, die
Kinderschutzarbeit zu finanzieren. Jeder, mit dem ich sprach, klagte über den ewigen Mangel an
Geld.
Schlußbemerkungen
Nachdem ich in die USA zurückgekehrt war, wurde ich von meinen Kollegen und Freunden
wiederholt gefragt: "Ist Kindesmißhandlung in Deutschland so schlimm wie bei uns?" In der Tat
habe ich nicht gewußt, wie ich die Frage beantworten sollte. Der Schwierigkeiten mit der
Definition und der Statistik wegen, weiß ich nicht, wie "schlimm" es in den USA ist, geschweige
denn in Deutschland. Was jedoch wichtig ist, ist, daß eine steigende Anzahl von Deutschen das
Problem als ernst wahrnimmt. Außerdem reagieren diese auf ihre Wahrnehmung und sind eifrig
dabei, Daten und erfinderische Programme zu entwikkeln, um mit dem Problem fertig zu werden.
Diese Programme sind wichtig und sollten weiter erforscht werden. Dieses Projekt hat gezeigt -
mir jedenfalls - daß wir Amerikaner viel von anderen Ländern zu lernen haben. Durch solche
vergleichende Forschung bin ich zur Ansicht gekommen, daß wir nicht selbsgefällig glauben
sollten, daß unsere Lösungen die einzigen oder sogar die besten sind. Es ist ernüchternd - und
auch Angst erregend - zu entdecken, wie andere Menschen bei uns Amerikanern, manchmal
unkritisch, Führung suchen.
Und zum Schluß möchte ich mich bei denen, die meine Reisen finanziert haben und bei meinen
Gastgebern, insbesondere Herrn Prof. Dr. Kurt Nitsch, bedanken, ohne dessen Hilfe gleich am
Anfang die anderen Kontakte schwierig, wenn nicht unmöglich anzubahnen gewesen wären. Die
Wärme und Gastfreundlichkeit, mit der mich n~eine Gesprächspartner empfangen haben, hat mich
gerührt, und ich möchte ihnen hiermit meinen Dank aussprechen.
Anmerkungen
1 Die Probleme des Definierens wirken sich stark auf den Versuch aus, Kindesmißhandlungen
statistisch zu erfassen. Besonders das sog. Dunkelfeld der Kindesmißhandlungen bleibt dabei ein
Feld fur Spekulationen. Statt hier erneut die vorliegenden of fiziellen Statistiken darzustellen und
ihre mangelhafte Aussagekraft zu kritisieren, verweise ich auf die Arbeiten von E. Heinsen: Wie
groß ist das Ausmaß von Gewalt gegen Kinder? Probleme mit Zählungen und Schätzungen zur
Kindesmißhandlung, in: Honig 1982, S. 95-126, und von G. Guttmann W. Klima: Möglichkeiten
und Aussagewert einer Dunkelfeldforschung über Kindesmißhandlung, in: Journal für
Sozialforschung 22, 1982, S. 503512.
2 R. Wolff: Kindesmißhandlungen und ihre Ursachen, in: H. Bast u. a. 1975, S. 24.
3 Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit: Mißhandlung von Säuglingen und
Kleinkindern. Erkennen und Helfen, Bonn 1979.
4 Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit (Hg.): Kindesmißhandlung
Kinderschutz. ein Uberblick, Bonn 1980, S. 6 (Autoren: R. Wolff und U. Wittenhagen).
5 G. Biermann: Kindeszüchtigung und Kindesmißhandlung, München 1969; G. Arnmon:
Kindesmißhandlung, München 1979; G. Zenz: Kindesmißhandlung und Kindesrechte, Frankfurt
1979.
6 Es fällt auf, daß die Autoren der BMJFGBroschüre (1980) für ihre Zusammenstellung
polizeilich bekannter Fälle von Kindesmißhandlung und -vernachlässigung (a. a. O., S. 10f.)
Delikte zusammengestellt haben, deren Opfer Kinder geworden sind, daß sie dabei aber die
kindspezifischen Delikte des StGB - mit Ausnahme des 170d und des 223b - nicht
berücksichtigten.
7 Vgl. im Grundgesetz der Bundesrepublik zum Beispiel folgende Artikel: 2, 6, 170d, 174, 176,
217, 221, 223b, 235. Die Definition des Eltern-Kind-Verhältnisses, auf dem das rechtliche
Verständnis von Kindesmißhandlung basiert, hat ihre gesetzliche Grundlage im Bürgerlichen
Gesetzbuch (BGB). Das gesamte Vierte Buch des BGB befaßt sich mit der Familie (vgl. 1626,
1627, 1631, 1634, 1664, 1666, 1666a, 1674, 1675, 1693, 1696).
8 R. Brachmann: Kinderschutz im Spiegel der Geschichte, in: Kinderschutz Aktuell 1978, S. 4-6.
9 Dazu ausführlich G. Zenz, a. a. O.
10 Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit: Hilfen für die Familie, Bonn 20 1980
11 E. Trube-Becker: Ärztliche Schweigepflicht und Kindesmißhandlung, in: Medizinische Klinik
62, 1967, 30, S. 1398-1400; ders.: Schweigepflicht und Zeugnisverweigerungsrecht des Arztes
bei Delikten gegen das Kind, in: Münchener Medizinische Wochenschrift 114, 1972, 9, S.
389-392.
12 Vgl. Biermann, a. a. O.; Ammon, a. a. O.; E. Trube Becker: Zur Kindesmißhandlung, in:
Medizinische Klinik 59, 1964, 42, S. 19491653.
13 Vgl. Zenz, a.a.O.; K. Rutschky (Hg.): Schwarze Pädagogik. Quellen zur Naturgeschichte der
bürgerlichen Erziehung, Frankfurt 1977; H. Bast/A. Bernecker/I. Kastien/ G. Schmitt/it. Wolff:
Thesen über Möglichkeiten und Grenzen des Kinderschutzes, in: H. Bast u. a. 1975, S. 293-298;
H. Petri/M. Lauterbach: Gewalt in der Erziehung. Plädoyer zur Abschaffung der Prügelstrafe,
Frankfurt 1975.
14 A. Ende: Damit's kein Prachtkind wird: Kindheit in Deutschland, in: psychologie heute 7/1980,
12, S. 37-42; ders.: Kinderfeindlichkeit - Gibt's die?: eine Polemik zum vergangenen Jahr des
Kindes, in: Kindheit 2/ 1980, 1, S. 77-80; W. Dombrowsky: Notizen zum Verhältnis von
Kinderfeindlichkeit, Kinderkultur und Emanzipation, in: Jugendschritenwarte 31, 1979, 2, S.
20-24; M. -S. Honig: Welcher Tropfen brings das Faß zum Uberlaufen? Latente Gewalt im
Familienalltag, in: Sartorius, W. (Hg.) 1979, S. 31 40.
15 Vgl. Schatzman: Die Angst vor dem Vater, Reinbek 1974.
16 J. Pechstein: Sind mehr Kinderkrippen wünschenswert?, in: Fortschritte der Medizin 29, 1971,
18, S. 75-759.
17 E. Trube-Beck:r: Körperliche Mißhandlung von Kindern, in: Kriminalistik 1980, S. 111115;
ders.: Gewalt gegen das Kind. Vernachlässigung, Mißhandlung, sexueller Mißbrauch und Tötung
von Kindern, Heidelberg 1982.
18 Vgl. R. Lempp: Psychological damage to children as a result of sexual offences, in: Child
abuse and neglect 2, 1978, S. 243-245.
19 Vgl. E. Brongersma: Die Rechtsposition des Pädophilen, in: Monatsschrift für Knminologie
63, 1980, 2, S. 97-108; A. Schwarzer: Alice Schwarzer im Gespräch mit Günter Amendt: Wie hei
macht Pädophilie?, in: Emma 1980, 4,S. 26-31, dies.: Emanzipiert Pädophilie?, in Emma 1980, 4,
S. 5.
20 Ein von der schwedischen Regierung eingesetztes "Komitee für Sexualverbrechen" hat im
Februar 1983 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sexuelle Beziehungen zwischen Geschwistern
bzw. Eltern und Kindern von der Strafandrohung befreit, sofem alle Beteiligten älter als 18 Jahre
sind. Im Vordergrund des geplanten Sexualstrafrechts sollen nicht die biologischen, sondern die
Abhängigkeitsverhältnisse stehen; daher werden leibliche und Adoptiveltern gleichbehandelt.
Derselbe Gesetzentwurf läßt das Verhalten der Frau nicht mehr als Strafminderungsgrund bei
Vergewaltigungen zu und verschärft die Schutzbestimmungen für Kinder, indem Aufforderungen,
für pornographische Fotos zu posieren, unter Strafe gestellt werden (Frankfurter Rundschau vom
16. Februar 1983). In Deutschland ist die Diskussion über diese Frage durch ein Memorandum
der Humanistischen Union vom November 1982 wieder aktuell geworden. In Schweden gibt es
seit dem 1. Juli 1979 ein gesetzliches Verbot, Kinder mit Prügeln zu bestrafen (Ziegert 1982).
21 Vgl. B. Bettelheim: Schule als Stätte der Entmutigung, in: Kinderschutz Aktuell 1980, 2, S.
8-10; J. Esser: Angstinstanz Schule, in: Kinderschutz Aktuell 1978, 2, S. 22-25; H. -D. Kübler:
Fernsehen als kindliche Erlebniswelt, in: Kinderschutz Aktuell 1980, 2, S. 13 17; K. Nitsch:
Leistungsdruck als Ursache seelischer Mißhandlung, in: Österr. Ärztezeitung 23, 1979, 9, S. 565;
ders.: Fernsehen und Gewalt, in: Medizinische Welt 31, 1980, 4; K. Wünsche: Strafe, Angst,
Vereinzelung - oder: ,da helfen nur noch Prügel'. Anmerkungen zum täglichen Kleinkrieg in der
Hauptschule, in: Bast u. a. 1975, S. 201-208; Autorenkollektiv: Täglicher Terror . . . Bericht über
ein Grundschulpraktikum, in: Bast u. a. 1975, S. 209-221.
22 Z.B. K. W. Reinhardt: Kindesmißhandlung in Deutschland, in: Die Welt vom 21., 22. und
23.Junil980; M. v. Marcard: "Hilfe helft uns!" Wenn Eltern gewalttätig werden, in: DIE ZEIT
vom 18. April 1980.
23 Z. B. P. Leitner: Inzest: Liebe, über die man nicht spricht, in: Neue Revue 1980, 5.
24 Z.B. C. Spahn (Hg.): Der Elternführerschein, München 1976.
25 Die Angaben beziehen sich auf das Fortbestehen der "Mitteilungen", der Zeitschrift des
Vereins. Brachmann (1972) gibt an, der Verein sei bereits 1933 verboten worden. Diese Differenz
allein sollte Anlaß genug sein, sich mit dem organisierten Kinderschutz während der Zeit des
Nationalsozialismus genauer zu beschäftigen.
26 H. Bast/A. Bernecker/I. Kastien/G. Schmitt/ R. Wolff (Hg.): Gewalt gegen Kinder.
Kindesmißhandlungen und ihre Ursachen, Reinbek 1975.
27 H. G. Schlack: Das sozialpädiatrische Konzept der Entwicklungsförderung behinderter Kinder,
in: Fortschritte der Medizin 97, 1979, 39, S. 1745-1750.
28 J. Pechstein: Sozialpädiatrische Zentren für behinderte und entwicklungsgefährdete Kinder, in:
Deutscher Bildungsrat. Gutachten und Studien der Bildungskommission 53. Sonderpädagogik 6,
Stuttgart 1975; ders.: Sozialpädiatrische Zentren in der Bundesrepublik Deutschland, in:
Fortschritte der Medizin 91, 1979, 40, S. 1775-1777.
29 J. Pechstein: Sind mehr Kinderkrippen wünschenswert?, in: Fortschritte der Medizin 29, 1971,
18; ders.: Kinderärztlicher Widerspruch zum ,Projekt Tagesmütter', in: der Kinderarzt 1974, 10.
30 Bundesverband Neue Erziehung: Eltern helfen Eltern, Bonn 1980.
31 R. Wolff: Unterrichtsplan für eine soziologische Anfänger-Ubung zum Thema: Gewalt gegen
Kinder- Kindesmißhandlungen und ihre geseHschaftlichen Ursachen, in: Bast u.a., Gewalt gegen
Kinder ..., Reinbek 1975, S. 357-364.
32 Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit: Mißhandlung von Säuglingen und
Kleinkindern. Erkennen und Helfen, Bonn 1979.
33 Die Aktion Jugendschutz (AJS) hat in den letzten Jahren eine wachsende Bedeutung für die
Fortbildung von professionellen Mitarbeitern in der Kinderschutzarbeit gewonnen (vgl. AJS
1970). Die Seminare der AJS werden häufig in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern der
Kinderschutzzentren und auf der Basis des BMJFG-Handbuchs (1979) veranstaltet.
34 Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit: Hilfen für die Familie, Bonn 1980.
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